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"Fahrräder auf Parkplätzen auf der Straße abstellen – das ist nicht erst seit 2023 erlaubt (...). Gemäß der bundesweit gültigen Straßenverkehrsordnung (StVO) sind öffentliche Parkplätze oder fürs Parken bestimmte Flächen am Straßenrand nicht Kraftfahrzeugen vorbehalten. Auch andere Fahrzeuge dürfen sie nutzen. So unterscheidet die StVO unter dem Punkt "Parken und Halten" (Paragraf 12) nicht zwischen Autos und Fahrrädern.
Neu ist jetzt allerdings für Berlin: Seit dem 1. Januar 2023 müssen hier für Fahrräder, Pedelecs, Lastenräder, Leichtkrafträder und Motorräder auf Parkplätzen keine Gebühren gezahlt werden. Dort, wo Autos einen Parkschein oder Bewohnerparkausweis brauchen, dürfen sie also kostenlos stehen."(rbb24.de)

#Fahrrad, #Berlin, #StVO, @fedibikes group, @fedibikes_de group
Hinweis auf den rbb-Artikel von @svntnscnds

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Da müssten auf Parkplätzen vielleicht ausklappbare Fahrradbügel angebracht werden, bevor viele Leute sich trauen, ihr Fahrrad dort abzustellen.
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@ɟloʍ ".... was das bei Autos übliche Stehenlassen am Straßenrand für Fahrräder leider nicht praktikabel macht."
Das ist Unsinn. Es geht hier nicht um den Straßenrand außenorts, sondern um innerörtliche Parkplätze, konkret Anwohnerparkstreifen resp. -plätze.

Ansonsten: @Lieschen Müller's father: Das ist ja mal eine erfreuliche Nachricht aus Berlin. Leider käme sie für uns in Bonn gut drei Jahrzehnte zu spät. Wir wurden, als wir damals als autolose Familie einen Anwohnerparkausweis für ein oder zwei Räder beantragten, in der zuständigen Behörde ausgelacht. Unsere "Bewohnerparkplätze" waren und sind keine "öffentlichen Parkplätze", wir wurden dafür zur Kasse gebeten (ob Auto oder nicht war irrelevant) und sie stehen nur mit dem entsprechenden Parkausweis zur Verfügung. Heute wird das Abparken von Motorrädern meist und das von Fahrrädern manchmal geduldet. Mein damals gelegentlich auf dem Parkstreifen abgestelltes Sparta Cornwall wurde von Autofahrern immer wieder auf den Bürgersteig oder auf die Fahrbahn gestellt oder direkt dort hingeworfen und schließlich irreparabel beschädigt. Mit dem Auto haben wir solche Probleme nie gehabt, weder vorher noch nachher.

Bin nicht so häufig in der Innenstadt, aber passen Räder nicht auch meist noch recht gut irgendwo auf den Bürgersteig, ohne ernsthaft im Weg zu stehen? Nichts gegen mehr Rechte für Radfahrer in dem Punkt, aber das klingt für mich so, als böte es missgünstigen Menschen die Möglichkeit der Schikane von Autofahrern durch ineffizientes Parken 🤔 Grad bei den explodierenden E-Scooter-Zahlen wäre ein Platzspargebot vielleicht auch mal eine gute Initiative.
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@LinqLover
Es geht nicht nur um effizientes nutzen von öffentlichem Raum, sondern auch darum, die Priorität des Autos zu reduzieren. Das wirkt aus Sicht von Autofahrern natürlich wie Schikane.
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@LinqLover Dieses „irgendwo auf dem Bürgersteig“ ist keine Lösung. Die Anzahl an Autos steigt in meinem Kiez immer noch an. Fußgänger werden an jeder Kreuzung durch parkende Autos behindert. E-Scooter, Bikes, Motorräder, usw. auf dem Gehweg. Zum Glück kann ich gucken und hab keinen Rollator oder Rollstuhl. Barrierefrei ist das schon lange nicht mehr!
Also, weder Missgunst noch Schikane!
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@LinqLover
Ineffizientes Parken bleibt weiterhin verboten. Auch mit dem Rad ist das geboten. Also so hinstellen, dass noch weitere Räder auf die Stellfläche passen.
@LinqLover Die Schikane ist auf Seiten der Autos zu sehen. Warum zum Teufel soll jemand durch den Kauf eines Autos und ein paar Kröten Steuern 10 Jahre permanent 10m^2 fertig erschlossene, versiegelte, öffentliche Fläche belegen dürfen, wo viele Menschen auf wenig Raum zusammen leben?
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@LinqLover @uweradelt In der Tat, das ist für mich der Grund, mein Bike eben doch wieder auf dem Gehweg zu parken. 😠
Also Parkplätze speziell für Bikes mit Bügeln versehen? Mmmh…
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#Funfact: #Falschparken greift auch für #Fahrräder wenn diese z.B. auf Gehwegen und in Fußgängerzonen stehen.
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@kkarhan
adfc.de/artikel/keine-parkverb….
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@nichtsbleibt das stimmt schichtweg nicht, da #Parkverbote immer nur wegen Gefärdung anderer Verkehrsteilnehmer*innen zulässig sind.

D.h. Fahrrad aufm Gehweg schränkt die Benutzbarkeit ein.

Mangels #Kennzeichen für #Fahrräder & wegen fauler Ordnungsbehörden werden keine #Strafzettel ausgestellt...

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@kkarhan @nichtsbleibt

Es gibt kein Parkverbot für Fahrräder; Zusatz ist allerdings: sie dürfen nicht behindern. Wenn sie behindern dürfen sie ebenso entfernt werden wie andere Fahrzeuge. Welche „Gefährdung“ durch ein Fahrrad entsteht indes muss erstmal jemand aufzeigen.

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@kkarhan
Du schreibst STEHEN. Das ist einfach falsch. Ansonsten werde genauer in Deiner Beschreibung.
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@nichtsbleibt @kkarhan "Parkverbot" gibt es in der #StVO nicht. Die StVO definiert Halteverbote (absolute oder eingeschränkte).
Bei entsprechender Beschilderung gelten sie für alle Fahrzeuge incl. Fahrräder, während auf Gehwegen für Kfz (und nur für diese) das Halten und Parken ebenso wie Fahren generell unzulässig ist.
Ausnahmen können durch Schilder erlaubt sein.

Rad auf Gehweg ist OK, wenn genug Platz für Fußverkehr bleibt. Statt Strafzettel droht Entfernung.

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