Die Medien in diesem Beitrag werden Besuchern nicht angezeigt. Um sie anzusehen, gehe bitte zum Originalbeitrag.

Vive la france.

Deutschland derweil: Institut für Remigration? Ja klar, mach ruhig.

derstandard.de/story/300000034…

Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (Freitag, 30. Oktober 2026, 13:41)

teilten dies erneut

Als Antwort auf BjoernAusGE

@bjoern Ja, das geht in bestimmten Ausnahmefällen bei Verlust des Freizügigkeitsrecht.
Unionsbürger können ihr Freizügigkeitsrecht zB aus Gründen der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit verlieren. Sie dürfen dann nicht wieder einreisen. Die Sperre wird von der zuständigen Behörde in Deutschland befristet. Wird in Frankreich ähnlich sein. Rechtsgrundlage: FreizügG/EU
Dieser Beitrag wurde bearbeitet. (Freitag, 30. Oktober 2026, 18:00)
⇧