Bekanntmachung der Wahl für das Amt der Friedensrichterin/des Friedensrichters für die Wahlperiode 2015 - 2020
Die Stadt Zwenkau sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk -Stadt Zwenkau-.
Nach fünfjähriger, erfolgreicher Amtszeit endet die Wahlperiode der amtierenden ehrenamtlichen Friedensrichterin im Juni 2015.
Die Friedensrichterin/der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat für die Ausübung dieses Ehrenamtes gewählt.
Die Aufgaben der Friedensrichterin/des Friedensrichters sind sehr vielfältig und bestehen darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen sowie die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten zu begleiten, bei Problemen mit dem Mieter/Vermieter zu beraten aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung zwischen den Parteien zu vermitteln.
Einwohner der Stadt Zwenkau, die Interesse an einer solchen ehrenamtlichen Aufgabe haben, mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind, werden gebeten, sich bis zum 31.03.2015 bei der Stadt Zwenkau zu bewerben.