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Verfügung geht in die Anhörung - Schiffbarmachung der Tagebauseen läuft


Markkleeberg/Zwenkau/Leipzig. Das Verfahren für die Schiffbarmachung der Tagebauseen kommt offenbar in die Endrunde. Auf Anfrage zum Störmthaler See teilte die Landesdirektion jetzt mit, dass der Entwurf "für die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung für die Schifffahrt gemäß Paragraf 17 Sächsisches Wassergesetz" bereits intern fertiggestellt sei.

Dieser Entwurf der Allgemeinverfügung werde den davon betroffenen Stellen in Kürze zur formellen Anhörung zugesandt, so eine Sprecherin der Landesbehörde. Das sei ein bei Verwaltungsakten übliches Vorgehen. Das Verfahren zum Zwenkauer See verlaufe analog, der Sachstand sei der gleiche, hieß es.
Der Anhörung folgt ein letztes Einarbeiten eventuell bis dahin übersehener Einwände, bevor die Verfügung dann erlassen werden kann und Rechtskraft entwickelt.
Die Allgemeinverfügung setzte das Vorhandensein einer Austonnung voraus. Andernfalls sei die Ausübung der Schifffahrt nicht zulässig, so die Landesdirektion. Gleichzeitig werde daher auf der Basis der bisherigen Entwurfs-Karte auch die erforderliche Austonnung vorbereitet.
Im Falle des Störmthaler Sees sind alle diese Schritte bereits erfolgt, auch die Austonnung vom Kreis genehmigt und ausgeschrieben.
Für den Zwenkauer See ist gestern die Ausschreibung der Betonnung vom Zweckverband Neue Harth veröffentlicht worden. Insgesamt seien 71 Tonnen vorgesehen, hieß es. Der See soll - wie berichtet - am 10. Mai feierlich eröffnet werden. -tv