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In den Sana-Kliniken gelten weiter strikte Besuchsregeln


Am 3. April werden sachsenweit weitere Öffnungsschritte in Sachen Corona-Beschränkungen eingeleitet. Diese gelten jedoch nicht für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser. Was speziell in den Sana-Kliniken Borna und Zwenkau gilt.
Das sächsische Kabinett hat zwar am Dienstag die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung mit weitere Öffnungsmaßnahmen zum 3. April beschlossen. In Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens aber gelten weiterhin strikte Regeln – so auch in den Sana-Krankenhäusern Borna und Zwenkau. Zwar können Angehörige und Freunde, die im Sana-Klinikum Borna, in der Sana-Klinik Zwenkau und im Sana-Geriatriezentrum Zwenkau liegen, trotz der anhaltend kritischen Corona-Situation besucht werden. Allerdings müssen sich Gäste an klare Festlegungen halten. Es bleibt bei 1G und FFP-2-Maske: So dürfen sie die Klinik nach wie vor nur dann betreten, wenn sie frei von Symptomen, Verdacht und Nachweis einer ansteckenden Erkrankung sind. Zudem benötigen alle Besucher – egal ob geimpft, genesen oder ungeimpft – auch weiterhin einen tagesaktuellen negativen Schnelltest von einem Arzt beziehungsweise Testzentrum. Selbsttests werden nicht akzeptiert. Der Zutritt ist außerdem nur mit FFP-2-Maske erlaubt. Grundsätzlich bitten die Sana-Kliniken Leipziger Land und das Sana-Geriatriezentrum Zwenkau darum, jeden Besuch im Vorfeld online zu vereinbaren. Dies ist über die Internetseiten www.sana.de/leipzigerland und www.sana.de/geriatrie-zwenkau möglich. Ist der Zutritt zur Klinik gestattet, sollte die maximale Besuchszeit von 30 Minuten nicht überschritten werden. Pro Patient und Besuchstag ist lediglich ein Gast zulässig. Kinder dürfen Angehörige derzeit nicht besuchen: Gar nicht zu Besuch in die Klinik dürfen Kinder unter 16 Jahren, es sei denn, es gibt einen triftigen Ausnahmegrund, der mit den behandelnden Ärzten abgesprochen wurde. Abweichend von diesen Regelungen ist die Begleitung Sterbender und Gebärender (Kindesvater oder andere Vertrauensperson) auch außerhalb der Besuchszeiten möglich. In der Pädiatrie (Kinderstation) sind Besuche von Eltern (eine Person) zugelassen. Ausnahmen gibt es auch für die Intensiv-, Palliativ- und IMC-Stationen. Die übrigen Bestimmungen (etwa Hygiene, maximale Besucheranzahl) gelten aber in gleicher Weise. Kompakte Übersicht über Besuchsregeln: www.sana.de/leipzigerland/gut-zu-wissen/fuer-besucher-angehoerige Lesen Sie auch: Freedom Day am 3. April in Sachsen: Auch Maskenpflicht beim Einkaufen soll fallen Das Corona-Special der LVZ Von LVZ