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Geflügelpest: Stadt Leipzig ordnet Aufstallung an


Die sächsische Geflügelpest-Krise zieht Kreise – mit Folgen nicht nur für die ländlichen Gebiete des Freistaates. Auch die Stadt Leipzig reagiert nun auf die Seuche.

Das Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt der Stadt Leipzig reagiert auf die Geflügelpest in Teilen des Freistaates Sachsen und ordnet per Allgemeinverfügung im Leipziger Amtsblatt (Ausgabe Sonnabend, 16. Januar 2021) ab Sonntag, 17. Januar 2021, die Aufstallung von Geflügel in den Risikogebieten rund um den Kulkwitzer See, den Cospudener See und den Zwenkauer See an.

Zu beachten sei, dass das Geflügel entweder in geschlossenen Ställen oder unter einer Vorrichtung gehalten wird, „die nach oben und zur Seite gegen das Eindringen von Wildvögeln abgedeckt und gesichert ist“, wie das Amt am Freitag in einer Pressemitteilung informierte. Netze oder Gitter dürften zur Vermeidung des Kontaktes zu Wildvögeln nur genutzt werden, wenn sie als Abdeckung nach oben eine Maschenweite von nicht mehr als 25 Millimetern aufweisen.
Laufvögel sind ausgenommen

Die Allgemeinverfügung betrifft Hausgeflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten und Gänse. Laufvögel sind von der Anordnung ausgenommen. Basierend auf den Risikobewertungen des Friedrich-Loeffler-Institutes sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat das Veterinäramt die Stadtteile Hartmannsdorf-Knautnaundorf, Knautkleeberg-Knauthain, Miltitz sowie die Bereiche von Grünau nahe dem Kulkwitzer See mit erhöhter Gefahr für das gehaltene Geflügel identifiziert. Diese liegen in unmittelbarer Nähe zu bekannten Rast- und Sammelplätzen von Wasser- und Watvögeln, die das Virus übertragen. Die betroffenen und dem Veterinäramt bekannten Tierhalter wurden bereits zu Wochenbeginn informiert.

In Sachsen wurde die Geflügelpest bisher am 25. Dezember 2020 und am 30. Dezember 2020 in Hausgeflügelhaltungen nahe Wermsdorf nachgewiesen. Sofern die Geflügelpest auch Leipzig erreicht, sei es möglich, „dass die Risikogebiete angepasst werden müssen“, hieß es des Weiteren.