@Anonymous Germany
Neuigkeiten aus dem Kriminalprozeß in NY gegen Donald Trump (der "Hushmoney-Case" - Schweigegeld gegen Pornosternchen):
Hier hat der zuständige Richter eine s.g. Schutzverfügung (protective order) getroffen (das ist noch keine "Gag Order").

Die Ankläger haben nun ihre Unterlagen an die Verteidigung gegeben und der Richter ordnet an, wer was sehen darf.

- Teile der Beweise darf Trump sehen, aber nicht veröffentlichen
- Teile der Beweise darf Trump unter Aufsicht seiner Anwälte sehen, aber nicht veröffentlichen oder darüber reden (der darf sich das nicht einmal alleine angucken)
- Teile der Beweise darf Trump nicht sehen oder über ihre Existenz nicht informiert werden.

Das wird sonst nur in Fällen von Organisierter Kriminalität (Mafia oder Terrorzellen) gemacht. Damit ist doch mal klar, in welcher Liga das Gericht Trump sieht :facepalm

Das Dokument des Richters kann hier angesehen werden:
documentcloud.org/documents/23…