Bei unserem Besuch in Glashütte haben wir auch folgendes gelernt:
Die Uhrmacher-Lehrlinge welche derzeit ihre Abschlußprüfung ablegen, legen die in einer Art und Weise ab die zum einem dem deutschen Ausbildungsrecht genügt und zum anderen auch dem schweizer Ausbildungsrecht.
Das bedeuted, die neuen Uhrmacher-Gesellen dürfen sich sowohl in Deutschland als auch in der Schweiz einen Arbeitsplatz suchen - die Ausbildung und Prüfung wird ein beiden Ländern voll anerkannt.
Cool !
mögen das
Frank Dapor #podmin
Als Antwort auf Andreas vom Zwenkauer See • • •