Landkreis verlängert Seen-Sperrung unbefristet
Was vielfach befürchtet wurde, ist eingetreten: Der Markkleeberger und der Störmthaler See bleiben auch über den 31. Mai hinaus gesperrt. Allerdings sorgte der Zeitpunkt der Bekanntgabe für Verwunderung.
Es hatte sich angekündigt und jetzt ist es Gewissheit: Die beiden gesperrten Seen im Leipziger Süden können nicht wie ursprünglich geplant ab 1. Juni freigegeben werden. Das geht aus einer Information des Landkreises Leipzig hervor, die gestern allerdings auch für Verwunderung unter den Beteiligten sorgte.
In der Mitteilung heißt es, dass der Landrat „die Nutzungseinschränkungen auf dem Störmthaler See, im Störmthaler Kanal und auf dem Markkleeberger See nun unbefristet ausgesprochen“ habe. Begründet wird die Verfügung mit der baulichen Sicherung des Störmthaler Kanals „und der noch bestehenden Gefährdungslage“. Weitere Details wurden nicht genannt.
Info kam eine Woche zu früh
Der Entscheidung vorausgegangen war ein Treffen zwischen Experten und Mitarbeitern der LMBV sowie Vertretern der Gemeinde Großpösna, der Stadt Markkleeberg und des Landkreises am Donnerstag. In diesem Abstimmungsgespräch sei allerdings vereinbart worden, dass man frühestens am 27. Mai über erforderliche Entscheidungen informieren könne.
Uwe Steinhuber, Sprecher des Bergbausanierers LMBV, kennt die Gründe dafür und zeigte sich gestern erstaunt über die plötzliche Eile bei der Informationsverbreitung. Die LMBV habe einen Sachverständigen für Geotechnik beauftragt, die Gefahrenlage am Störmthaler Kanal unter Berücksichtigung des Baufortschrittes neu zu bewerten. „Die Ergebnisse haben wir am Donnerstag mit den Beteiligten besprochen“, so Steinhuber. Eine abschließende Bewertung zur Nutzungsfreigabe des Störmthaler und des Markkleeberger Sees stehe allerdings weiterhin aus. Erst wenn diese vorliege, könne man auch belastbare Aussagen zu weiteren Maßnahmen oder der Terminschiene treffen. „Für eine Freigabe der Seen erachtet der Sachverständige den Abschluss aller Arbeiten inklusive der messtechnischen Überprüfung der Bauwerke als notwendig“, erläutert der LMBV-Sprecher und kritisiert: „Deshalb kann eine offizielle Information nicht vor dem 27. Mai erfolgen.“
Verlängerung der Sperre nötig, aber wie lange?
Auch Markkleebergs OBM Karsten Schütze (SPD) lässt zwischen gewohnt diplomatisch formulierten Zeilen erkennen, dass er der Öffentlichkeit gern belastbarere Informationen zugestanden hätte. „Da man aktuell nicht genau weiß, bis wann die Untersagung zu verlängern ist, wurde dies auf unbestimmte Zeit vorgenommen“, teilt er mit und pflichtet Steinhuber bei, dass zuvor noch eine neue Gefährdungsbeurteilung erfolgen müsse. Gleichwohl räumt Schütze ein, dass es keine Alternative gebe, unabhängig vom Tag ihrer Bekanntmachung. „Es hat sich leider abgezeichnet, dass die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr nicht bis zum 31. Mai abgeschlossen werden können. Deshalb musste der Landkreis Leipzig die Untersagung der Seennutzung verlängern.“ Mit welchem Zeitraum dabei zu rechnen ist, wollten angesichts der aktuell unklaren Lage weder Landratsamt noch LMBV präzisieren.
LMBV vorsichtig optimistisch
Zumindest ein wenig Optimismus ist den Worten Uwe Steinhubers zu entnehmen. Er gibt als Gründe für die derzeitige Verzögerung zusätzlich erforderliche Verdichtungsarbeiten im Bereich des Sperrbauwerkes auf der Markkleeberger Seite des Kanals an. Zurückzuführen sei dies auf den Umstand, dass die Böschungsbereiche dort aus Mischbodenkippe bestehen. „Die Arbeiten kommen sehr gut voran, werden aufgrund dieser ungeplanten Maßnahmen aber bis Ende Mai noch nicht vollständig abgeschlossen sein.“
Von Rainer Küster