Böhlen fordert: Bergamt muss Aufsicht über Kippenfläche Ost behalten
Die Stadt Böhlen lehnt die Beendigung der Bergaufsicht auf dem Gebiet der Kippenfläche Ost des Tagebaus Zwenkau ab. Der Stadtrat hat sich entsprechend positioniert. Der Grund: Laut Bürgermeister Dietmar Berndt (parteilos) funktioniert die Entwässerung nicht, bei Starkregen laufen Grundstücke in Großdeuben mit Wasser voll.
Böhlen. Die Stadt Böhlen lehnt die Beendigung der Bergaufsicht auf dem Gebiet der Kippenfläche Ost des Tagebaus Zwenkau ab. Der Stadtrat hatte sich in seiner Sitzung am Donnerstagabend entsprechend positioniert. Der Grund: laut Bürgermeister Dietmar Berndt (parteilos) funktioniere die Entwässerung nicht, weshalb bei Starkregenereignissen das Wasser in die Böhlener Ortslage Großdeuben fließe. „Und solange es keine Lösung dafür gibt, muss das Oberbergamt aus unserer Sicht die Aufsicht weiterhin übernehmen“, erklärt der Rathauschef.
Das Sächsische Oberbergamt hatte kürzlich die Stadt um eine Stellungnahme zu dem Sachverhalt gebeten, erhält nun aber von der Verwaltung einen abschlägigen Bescheid. Laut Bergamt solle das anfallende Oberflächenwasser auf den Kippenflächen versickern oder werde in Gräben aufgefangen.
„Allerdings haben die weder eine Verbindung zueinander noch einen Abfluss“, sagt Berndt. Demzufolge ließen die Kippenböden eine selbstregulierende Entwässerung nicht zu. Konkret heißt das, dass in der Vergangenheit einige Grundstücke in Großdeuben bereits unter Wasser standen, wenn es lange und stark geregnet hatte.
Einstimmig folgten die Stadträte am Donnerstag der Begründung in der Beschlussvorlage, in der es heißt, dass auch in Zukunft damit zu rechnen sei, „dass die Gesundheit Dritter, deren Schutz im öffentlichen Interesse liegt, beeinträchtigt wird und auch gemeinschädliche Einwirkungen eintreten“.
Die Stadt Böhlen hatte bereits kürzlich gegenüber dem Oberbergamt Erfolg. Das wollte die Entwässerung von Baugruben für die neue Fernwärmeleitung, die im Zuge der Bauarbeiten an der Autobahn 72 entsteht, über die vorhandenen Gräben ableiten. Allerdings legte die Kommune ihr Veto aus genannten Gründen ein. Von Julia Tonne
LVZ v. 29.9.2017