Fehlende Bootsnamen oft bemängelt
Wasserschutzpolizei fährt Streife auf Südraumseen
Von Jörg ter Vehn
Markkleeberg/Zwenkau. Auch für Kanus und Paddelboote gelten Regeln auf Gewässern. Dies mussten seit April eine Reihe von Bootsführern feststellen, die von der neuen Wasserschutzpolizei-Streife angehalten und auf die fehlenden Namen an den beiden Seiten hingewiesen wurden. Ferner ist ein Schild im Bootsinnern mit dem Namen des Schiffeigners Pflicht. Verstöße gegen die Kennzeichnungspflicht an Paddelbooten und Kanus seien am häufigsten gewesen bei den Kontrollen der Beamten auf den Leipziger Seen, teilte die zuständige Bereitschaftspolizei gestern mit.
An zweiter Stelle folgten Verstöße wegen des Befahrens gesperrter Wasserflächen. Zumeist seien Sperrzonen befahren worden, die durch Tonnen gekennzeichnet sind. Allein am Sonntag seien deswegen am Zwenkauer See fünf Bootsführer angehalten worden.
Der dritthäufigste Grund für eine Anzeige seien fehlende Dokumente gewesen. Wie berichtet, muss aktuell jedes motorgetriebene Boot auf den vier Seen eine eigene Genehmigung dafür haben, weil der Freistaat Sachsen die für diese Saison angekündigte Schiffbarkeit der Tagebauseen wegen umfangreicher Umwelt- und Naturschutzprüfungen noch immer nicht erklärt hat.
Ärger mit der Polizei bekam auch der Krystallpalast mit seinem Amphibienfahrzeug. Das sei mehrfach an einer nicht genehmigten Stelle in den Störmthaler See gefahren, so die Polizei. Hintergrund: Wegen geänderter Wege hatte der Betreiber die neuen Stellen frühzeitig beantragt. Aber der Kreis kommt mit der Genehmigung nicht hinterher. -tv
LVZ v.1.7.2015