„Vertragswidrig, wenn nicht gar anstößig“
DRK-Chef Jens Bruske erhebt nach Kündigung der Flüchtlingsunterkunft Großpösna schwere Vorwürfe
VON JöRG TER VEHN
Grosspösna/Zwenkau. Wurde die Baugenehmigung für die Asylbewerberunterkunft in Großpösna vom Kreis bewusst nicht erteilt, um das eigentlich nicht mehr benötigte Bauvorhaben zu verhindern? Diese These stellt DRK-Vorstand Jens Bruske in einer Stellungnahme erstmals auf.
Lange hat der DRK-Kreisverband Leipzig-Land zu den Vorgängen der vom Kreis aufgekündigten Asylbewerberunterkunft in Großpösna geschwiegen. Man habe die Situation nicht ohne Not belasten wollen, erklärte jetzt Vorstand Jens Bruske. Aber Gesprächsangebote zu einer vernünftigen, einvernehmlichen Lösung seien vom Kreis nicht genutzt worden. Daher werde sich der Kreisverband, um seine Mitglieder und Spender zu schützen, entsprechend geschlossener Verträge verhalten, so Bruske. Warum er dies jetzt auch vom Kreis verlangt, erklärt er ausführlich auf drei Seiten.
Von Anfang an habe der Kreisverband bei der Flüchtlingskrise den Behörden und der Bevölkerung unbürokratisch zur Seite gestanden. Dem Landkreis sei zugesagt worden, in Großpösna eine Gemeinschaftsunterkunft zu errichten. „Bislang wurden mehr als 104 000 Euro durch unseren Kreisverband, nicht zuletzt aus Spenden und eigenen Mitteln des Kreisverbandes, für das Heim aufgewendet", erklärt Bruske.
Der Landrat habe den Verband verpflichtet, mit der Unidomo-Invest GmbH einen Vertrag bis zum 31. Mai 2021 auf Anmietung und Errichtung der Anlage zu schließen. Dieser Vertrag und der gleich lange Betreibervertrag mit dem Kreis seien grundsätzlich vorher nicht ordentlich zu kündigen, stellt Bruske klar. Der Verband müsse daher bis zum Vertragsende ein Investitionsrisiko von mehr als drei Millionen Euro schultern.
Das Vorhaben sollte zügig umgesetzt werden, der Verband habe am 7. März alle für die Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen eingereicht, der Kreis habe dies am 26. April bescheinigt. Dennoch sei die Baugenehmigung erst am 22. Juni, also acht Tage vor dem geplanten Übergabezeitpunkt, ergangen. Normal seien zwei bis drei Wochen dafür, „und nicht neun Wochen", so Bruske. Ohne Genehmigung habe das Vorhaben aber nicht begonnen werden dürfen. Weil die Anlage in so wenigen Tagen nicht aufgebaut werden konnte, sei bereits im Mai vereinbart worden, den Übergabetermin auf den 1. August zu verschieben. Eine schriftliche Bestätigung des Termins vom Kreis liege vor. „Zur großen Überraschung" habe der Kreis jedoch am 1. Juli den Rücktritt vom Betreibervertrag erklärt. Nur: „Ein Rücktrittsrecht steht dem Landkreis Leipzig nicht zu", erklärt Bruske. Denn das DRK stehe ja auch beim Containerlieferanten im Wort.
Sollte die Flüchtlingsunterkunft nicht belegt werden können, habe der Kreis ohne Weiteres die Möglichkeit, die im Vertrag vereinbarten Sonderkündigungsrechte wahrzunehmen. „Diese haben jedoch zur Konsequenz, dass für die eingetretenen Aufwendungen seitens des DRK und auf Seiten des Containerherstellers vom Landkreis ein Ersatz zu zahlen ist", sagt Bruske. „Dies ist nur recht und billig, da unser Kreisverband in der Flüchtlingsnot dem Landkreis Leipzig zur Seite gesprungen ist." Sei die Hilfe nicht mehr erforderlich, so sei es auch nur recht und billig, wenn nach den vertraglichen Vereinbarungen der bisherige Aufwand des DRK und auch des Containerlieferanten bezahlt wird.
„Derzeit sieht es so aus, als ob die Baugenehmigung bewusst nicht erteilt wurde, um das Bauvorhaben zu verhindern", meint er. Bruske: „Ein solches Vorgehen ist mindestens vertragswidrig, wenn nicht gar anstößig."
Der Kreis hatte die Kündigung offiziell begründet mit der nicht fristgerechten Fertigstellung der Unterkunft. Weil die Flüchtlingszahlen zurückgegangen sind, werden vielerorts die Unterbringungsplätze kaum genutzt, die der Kreis auf Drängen des Freistaats geschaffen hatte.
LVZ v.25.07.2016