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Bergbau-Insider: Bund will nicht länger für Grundwasserprobleme zahlen


Freistaat soll Finanzierung übernehmen / Verhandlungen für Verwaltungsabkommen angelaufen
VON ULRIKE WITT
Zwenkau/Berlin. Der Bund will bei der Bergbausanierung offenbar sparen. Wie aus internen Kreisen bekannt wurde, sollen im derzeit in Vorbereitung befindlichen sechsten Verwaltungsabkommen zwischen Bund und Ländern die Mittel zur Gefahrenabwehr bei Grundwasserwiederanstieg (Paragraf 3) gestrichen werden. Folge: Der Südraum würde mit der Sicherung der B 2 bei Zwenkau, der nassen Neuen Harth und unzähligen feuchten Privathäusern allein gelassen. Zudem soll der Tagebausanierer LMBV, ein Unternehmen des Bundes, bei Vorhaben zur touristischen Entwicklung der Seen (Paragraf 4) nicht mehr als Projektträger auftreten. Betroffen wäre auch der Harthkanal, der zur Hälfte aus Paragraf 4 finanziert werden soll.

„Der Bund will die Verantwortung für die Altlasten an die Länder abschieben und sich auf die in den Abschlussbetriebsplänen festgelegten Pflichtaufgaben zurückziehen", so eine hochrangige Quelle. „Ich bin sicher, der Freistaat Sachsen wird die fehlenden Mittel in den nächsten Jahren nicht aufbringen können. Bislang war das Land beim Grundwasser mit 50 Prozent beteiligt, künftig wären es 100 Prozent", so der Insider.

Das aktuelle Verwaltungsabkommen läuft Ende nächsten Jahres aus. Das Budget weist für 2013 bis 2017 rund 1,3 Milliarden Euro aus, davon 460 Millionen Euro für die Grundwassersanierung. Wie es ab 2018 weitergeht, sei völlig offen, zumal die Verhandlungen ungewöhnlich spät begonnen hätten. „Wenn sich der Bund durchsetzt, wird man versuchen, viele Projekte über die Grundsanierung zu finanzieren. Einige werden vor Gericht landen. Letztlich wird alles länger dauern und teurer werden", fürchtet der Insider.

Das Bundesfinanzministerium hält sich noch bedeckt: „Zu Inhalt und Details der laufenden Gespräche kann aufgrund des frühen Stadiums keine Auskunft erteilt werden. Die Verhandlungen wurden, dem Wunsch der Länder entsprechend, am 26. Januar aufgenommen und am 16. Februar auf Arbeitsebene fortgesetzt. Ein weiteres Treffen ist für Ende März vorgesehen." Ziel sei es, die Verhandlungen noch dieses Jahr abzuschließen. Das sächsische Wirtschaftsministerium gibt sich ebenfalls zugeknöpft. Ergebnis und Ende der Verhandlungen seien noch nicht absehbar, heißt es.

Gesprächiger ist der Leiter der Regionalen Planungsstelle Westsachsen, Professor Andreas Berkner. Er sieht die Situation nicht so dramatisch: „Der Bund macht nichts anderes, als daran zu erinnern, dass für die Paragraf-3-Finanzierung – bislang ohne ausdrückliche Rechtsverpflichtung – eine abschließende Regelung gefunden werden muss. Das steht seit Jahren in Paragraf 5 des Verwaltungsabkommens. Darüber hat nur nie jemand geredet." Pragmatisch sieht Berkner auch den möglichen Rückzug der LMBV als Projektträger. „Die LMBV bekommt die Kosten auch jetzt schon erstattet. Letztlich müssen sie so oder so getragen werden", sagt der Experte.

Allerdings meint Berkner auch: „Wenn man etwas über 20 Jahre gemacht hat, ist das schlüssiges Verwaltungshandeln und kann nicht so einfach beendet werden. Ich gehe davon aus, dass die Zuständigen verantwortlich agieren und wir spätestens in einem Jahr Klarheit haben werden." Der größte Teil des Weges sei im Südraum bewältigt, „wenn man die Braunkohlesanierung zu einer Erfolgsgeschichte machen will, muss man jetzt noch die letzten 15 bis 20 Prozent gehen", wird Berkner nicht müde zu betonen. Es handele sich nicht um Ewigkeitslasten, sondern größenmäßig und zeitlich überschaubare Kosten.

Am 18. April wird Berkner dies auch den Europa-, Bundes- und Landtagsabgeordneten erklären, die an einer Informationsfahrt durch das Leipziger Neuseenland teilnehmen. Ziel der Tour, die von der Steuerungsgruppe organisiert wird, ist es, „die Mandatsträger hinsichtlich der schwierigen Verhandlungssituation zu sensibilisieren". Der Sprecher, Landrat Henry Graichen, fordert: „So lange Gefahr für privates und öffentliches Eigentum besteht, darf sich der Bund nicht aus der Verantwortung ziehen."

LVZ v.17.03.2016