Streit um „Harthweide“ – Zwenkau verzichtet auf Rechtsmittel und will nachbessern
Nachdem das Oberverwaltungsgericht Bautzen (OVG) den Bebauungsplan für das neue Wohngebiet „Harthweide“ in Zwenkau für ungültig erklärt hat, will die Stadt keine Rechtsmittel einlegen. Stattdessen sollen die Mängel in dem Plan behoben werden.
Im Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Bebauungsplanes (B-Plan) „Harthweide“ wird die Stadt Zwenkau keine Rechtsmittel einlegen. Dies habe Bürgermeister Holger Schulz (CDU) gegenüber dem Landkreis Leipzig erklärt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes vom Donnerstag. Demnach wolle sich die Kommune nun „in einem ergänzenden Verfahren gemeinsam mit dem Projektentwickler und den Planern mit allen Anforderungen des Oberverwaltungsgerichtes auseinandersetzen und insbesondere die geforderte Absicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen in die Wege leiten“. Abschluss des Verfahrens nicht vor Ende des Jahres: Wie weiter verlautet, sei die Beseitigung der formalen Fehler im B-Plan nach Einschätzung der Beteiligten möglich. „In dem 40-seitigen Urteil hat sich das OVG auch mit den anderen Einwänden gegen den Plan befasst, aber keine weiteren Mängel benannt, welche zur Außerkraftsetzung der Genehmigung führten“, so Bürgermeister Schulz. Das Plankonzept selbst stehe also nicht infrage. Da sich die Stadträte mit der Planergänzung befassen müssen, sei ein Abschluss des Verfahrens nicht vor Ende dieses Jahres zu erwarten. Umfangreicheres Verfahren bei neuen Bauanträgen: Wie berichtet, hatte das OVG Bautzen den Bebauungsplan im Juli für unwirksam erklärt. Zu den Konsequenzen für derzeitige Bauherren und Bauwillige heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes: „Das Bauaufsichtsamt wird bei der Entscheidung, ob und inwieweit ein Einschreiten gegen die derzeitigen Baumaßnahmen erforderlich ist, die von der Stadt Zwenkau vorgetragene Strategie zur Heilung des für unwirksam erklärten B-Planes berücksichtigen müssen.“ Wer einen neuen Bauantrag stellen möchte, für den bestehe grundsätzlich auch während der Aufstellung eines B-Plans und ebenfalls im Ergänzungsverfahren die Möglichkeit, einen solchen einzureichen. Allerdings sei dieser durch das Bauaufsichtsamt in einem umfangreicheren Genehmigungsverfahren zu prüfen. Von Rainer Küster
Im Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Bebauungsplanes (B-Plan) „Harthweide“ wird die Stadt Zwenkau keine Rechtsmittel einlegen. Dies habe Bürgermeister Holger Schulz (CDU) gegenüber dem Landkreis Leipzig erklärt, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamtes vom Donnerstag. Demnach wolle sich die Kommune nun „in einem ergänzenden Verfahren gemeinsam mit dem Projektentwickler und den Planern mit allen Anforderungen des Oberverwaltungsgerichtes auseinandersetzen und insbesondere die geforderte Absicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen in die Wege leiten“. Abschluss des Verfahrens nicht vor Ende des Jahres: Wie weiter verlautet, sei die Beseitigung der formalen Fehler im B-Plan nach Einschätzung der Beteiligten möglich. „In dem 40-seitigen Urteil hat sich das OVG auch mit den anderen Einwänden gegen den Plan befasst, aber keine weiteren Mängel benannt, welche zur Außerkraftsetzung der Genehmigung führten“, so Bürgermeister Schulz. Das Plankonzept selbst stehe also nicht infrage. Da sich die Stadträte mit der Planergänzung befassen müssen, sei ein Abschluss des Verfahrens nicht vor Ende dieses Jahres zu erwarten. Umfangreicheres Verfahren bei neuen Bauanträgen: Wie berichtet, hatte das OVG Bautzen den Bebauungsplan im Juli für unwirksam erklärt. Zu den Konsequenzen für derzeitige Bauherren und Bauwillige heißt es in der Mitteilung des Landratsamtes: „Das Bauaufsichtsamt wird bei der Entscheidung, ob und inwieweit ein Einschreiten gegen die derzeitigen Baumaßnahmen erforderlich ist, die von der Stadt Zwenkau vorgetragene Strategie zur Heilung des für unwirksam erklärten B-Planes berücksichtigen müssen.“ Wer einen neuen Bauantrag stellen möchte, für den bestehe grundsätzlich auch während der Aufstellung eines B-Plans und ebenfalls im Ergänzungsverfahren die Möglichkeit, einen solchen einzureichen. Allerdings sei dieser durch das Bauaufsichtsamt in einem umfangreicheren Genehmigungsverfahren zu prüfen. Von Rainer Küster
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