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Harthweide: Vorerst kein Baustopp am Zwenkauer See


Darf am Zwenkauer See noch weiter gebaut werden oder nicht? Das Oberverwaltungsgericht Sachsen hatte den Bebauungsplan zur Harthweide jüngst für „unwirksam“ erklärt. Im Anschluss beantwortete das Gericht nun Fragen der LVZ, was das konkret bedeutet.
Im Zwenkauer Baugebiet Harthweide dürfen die Arbeiten vorerst weiterlaufen. Das teilte das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) jetzt auf LVZ-Anfrage mit. „Die Wirkungen des Urteils treten erst mit Rechtskraft ein“, erklärte Gerichtssprecher Thomas Tischer. Frühester denkbarer Termin dafür sei der Ablauf der Rechtsmittelfrist, also einen Monat nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe an die Stadt Zwenkau. Falls die Stadt Rechtsmittel einlegt, verlängere sich die Frist, in der das Urteil noch nicht rechtskräftig wird. Solange kann also in jedem Fall vor Ort gebaut werden. Die Möglichkeiten der Kommune sind allerdings sehr begrenzt. Das OVG hat eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Die Stadt kann im Augenblick nur gegen die Sperre eine Beschwerde einlegen. Sogar ohne Bebauungsplan sind Ausnahmen möglich: Auch wenn die Stadt auf Rechtsmittel verzichtet, bedeute das nicht zwingend einen Baustopp nach Ablauf der vier Wochen, erläuterte Tischer. „Arbeiten vor Ort können selbst ohne einen wirksamen Bebauungsplan unter Umständen noch rechtlich zulässig sein.“ Ob das für den konkreten Fall gilt, könne das OVG aber nicht aus seiner Aktenlage beurteilen. Diese Einschätzung müssten die „zuständigen Behörden vor Ort“ treffen. Lesen Sie auch Baugebiet Harthweide in Zwenkau verzögert sich noch mehr Zwenkauer See: Das ist die Krux fürs Wohngebiet Harthweide Zwenkauer See bei Leipzig: Bebauungsplan unwirksam - Familien sind entsetzt Gleiches gelte für die Frage, ob die Stadt noch weitere Baugenehmigungen ausstellen darf, falls das Urteil rechtskräftig wird. Auch dazu müssten dann die Behörden vor Ort entscheiden, ob das „ausnahmsweise“ zulässig ist, so der Sprecher. Nicht anders lautete seine Antwort auf die Frage, ob nach einer eventuellen Rechtskraft des Urteils noch neue Baustellen auf der Grundlage einer schon erteilten Baugenehmigung gestartet werden dürften. Gemeinde kann kleinere Mängel nachträglich beheben: Die Idee von Zwenkaus Bürgermeister Holger Schulz (CDU), die Fehler am Bebauungsplan nun zügig durch ein Begleitverfahren zu heilen, wäre offenbar juristisch tragfähig. „Grundsätzlich gilt, dass eine Gemeinde gerichtlich festgestellte Mängel eines Bebauungsplans in gewissem Umfang nachträglich noch beheben kann“, erklärte der OVG-Sprecher. Wie berichtet, hatte die Kammer am 14. Juli entschieden, dass der Bebauungsplan unwirksam ist. Begründung: Beim Beschluss im Stadtrat habe ein städtebaulicher Vertrag mit dem Vorhabenträger SSZ noch nicht vorgelegen. Zudem fehlten in dem Vertrag „Sicherungen für die Stadt Zwenkau“ bezüglich der ökologischen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Baugebiets. Von Jens Rometsch

Andreas vom Zwenkauer See hat dies geteilt.