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Zu hohe Inzidenz: Landkreis Leipzig nimmt Lockerungen zurück


Der Landkreis Leipzig muss auf Grund stark steigender Infektionszahlen reagieren: Nachdem der kritische Inzidenzwert von 100 den dritten Tag in Folge gerissen wurde, werden Corona-Lockerungen wieder zurückgenommen. So ist Click-and Meet- und die Öffnung von Museen oder Kosmetikstudios ab Mittwoch wieder Geschichte. Friseure oder Blumenläden dürfen hingegen geöffnet bleiben.

Die Lage im Landkreis Leipzig spitzt sich weiter zu: Am Montag wurde der kritische Inzidenzwert von 100 den dritten Tag in Folge gerissen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) vermeldete am Montag einen Anstieg auf 139,1 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen. Am Freitag hatte der Wert noch bei 88,3 gelegen. Binnen eines Tages war er dann auf 124,4 hochgeschnellt, lag Sonntag bei 126,3 und erreichte am Montag einen neuen Höchststand.

Vorbei die kurze Entspannung, als weitere Lockerungen schon greifbar schienen und sich Gastronomen schon Hoffnung gemacht hatten, ihre Freisitze herzurichten. Nun zeigt die Kurve also auch im Landkreis wieder nach oben. Auch die Click-and-Meet- Angebote, mit denen der Einzelhandel gerade neue Hoffnung geschöpft hatte, werden wieder rückgängig gemacht. Ob Schulen und Kitas schließen müssen, entscheidet sich erst in den nächsten Tagen.

Folgende gerade erst verfügte Lockerungen werden laut Landratsamt wieder zurückgenommen. Ab 24. März gelten folgende Regeln:

• Einzelhandel: Das Einkaufen mit Terminvereinbarung („click&meet“) wird beendet

• Individualsport allein oder zu zweit oder in Gruppen bis 20 Kinder unter 15 Jahren im Außenbereich auf Außensportanlagen wird wieder untersagt

• Tierparks, Botanische und Zoologische Gärten müssen schließen

• Museen, Galerien und Gedenkstätten müssen schließen

• Kosmetik und Tattoostudios müssen wieder schließen. Im Bereich Kosmetik sind dann nur noch medizinisch notwendige Behandlungen und Fußpflege möglich

Auch bei den Kontaktbeschränkungen müsse der Landkreis die Zügel wieder straffer ziehen, so Pressesprecherin Brigitte Laux: Kontakte seien demnach ab 24. März wieder auf den eigenen Hausstand und eine weitere Person begrenzt. , wobei Kinder unter 15 Jahren unberücksichtigt bleiben. Außerdem dürfe die häusliche Unterkunft nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Die Kreisbehörde weist zudem auf ein ab Mittwoch wieder geltendes Alkoholverbot hin.

Die Friseurgeschäfte, Baumärkte, Buchhandlungen, Baumschulen, Gartenmärkte und Blumengeschäfte bleiben geöffnet. Auch sind entsprechend der Sächsischen Corona-Schutzverordnung weiterhin „click & collect“ Angebote zulässig.

Die neuen Regelungen werden am 23. März veröffentlicht und treten am 24. März in Kraft, kündigte der Landkreis am Montag an.

Kitas und Schulen: „Wird die Inzidenz von 100 an fünf aufeinander folgenden Werktagen (Samstag ist Werktag) überschritten, ist die Kita-Betreuung und die Präsenzbeschulung ab der jeweils folgenden Woche unzulässig. Dieser Punkt wäre am Mittwoch, 24. März, erreicht, wenn die Werte in den nächsten Tagen nicht sinken“, so der Landkreis. In der darauffolgenden Woche starten am 29. März aber die Osterferien, in denen die Schulen ohnehin geschlossen sind. „Für die Kitas wird voraussichtlich eine Notbetreuung eingerichtet werden“, so Laux. Die Entscheidungen hierüber treffe allerdings der Freistaat.

Deutlich wird die angespannte Lage auch an der wachsenden Zahl von Kitas, Schulen und Horten, für die Quarantäne-Verfügungen erlassen wurden.
Hier ein Überblick aller Einrichtungen, für die seit dem 15. März Quarantäne-Maßnahmen gelten (Stand 22. März, 10 Uhr):

• Frohburg Oberschule „Maxim Gorki“, Schüler der Klasse 7b, die am 15.03.2021 die Schule besuchten - bis einschließlich 29.03.2021

• Colditz Grundschule - Kinder der Klasse 3b, die am 12.03.2021 die Grundschule besuchten - bis einschließlich 26.03.2021

• Geithain International Primary School - Schüler der Klasse 2 und 2b, die am 17.03.2021 die Schule besuchten - bis einschließlich 29.03.2021

• Gymnasium, Schüler und Schülerinnen der Klasse 12, die am 16.03.2021 die Kurse ph1 und de1 besuchten sowie das betreuende pädagogische Personal - bis einschließlich 30.03.2021

• Borna Gymnasium, Schüler und Schülerinnen der Klasse 12, die am 11.03.2021 die Kurse BIO2 und/oder am 15.03. en31 und/oder am 16.03.2021 de1 besuchten - bis einschließlich 26. bzw. 29. bzw. 30.03.2021.

• Wurzen Berufliches Schulzentrum - alle Schüler der Klasse SoA 19, die am 16.03.2021 die Schule besuchten - bis einschließlich 30.03.2021

• Borna Kita „Neues Leben“, Kinder der Gelben und Lila Gruppe, die am 12.03.2021 die Einrichtung besuchten - bis einschließlich 26.03.2021

• Zwenkau Kita Pulvermühle - Kinder der Gruppe Kleine Krippe, die am 15.03.2021 die Einrichtung besuchten - bis einschließlich 29.03.2021

• Wurzen Förderzentrum Burkhartshain, Schüler und Schülerinnen der Klasse 8b, die am 10.03.2021 die Schule besuchten sowie das betreuende Personal - bis 26. bzw. 29.03.2021.

• Borna Gymnasium, Schüler und Schülerinnen der Klasse 11, die am 12.03.2021 die Kurse ge4 und/oder MA1 und/oder grw1 und/oder awb1 und/oder am 15.03.2021 die Kurse de1 und/oder en32 und/oder de2 und/oder en31 besuchten - bis 26. bzw. 29.03.2021.

• Brandis Gymnasium, Schüler und Schülerinnen der Klasse 8 III Gruppe 1 und der Sprachgruppe Russisch 1, die am 15.03.2021 die Einrichtung besuchten - bis einschließlich 29.03.2021

• Regis-Breitingen Hortkinder der Klasse 3 Grundschule, die am 11.03.2021 den Hort Regenbogenland besuchten - bis einschließlich 25.03.2021

• Wurzen Kita „DRK Kinderland Sonnenschein“, Kinder der Kükengruppe, die am 12.03.2021 die Einrichtung besuchten - bis einschließlich 26.03.2021

• Grundschule Neukirchen Kinder der Klasse 2, die am 12.03.2021 die Schule besuchten - bis einschließlich 26.03.2021

• Frohburg „Hans Coppi“ Grundschule Frankenhain, Kinder der Klasse 2, die am 11.03.2021 und/oder 12.03.2021 die Grundschule besuchten - bis einschließlich 26.03.2021

• Geithain „Paul-Günther-Grundschule“, Kinder der Klassen 2, 3 und 4, die am 11.03.2021 die Grundschule besuchten - bis einschließlich 25.03.2021.

• Lossatal Kita „Käferparadies“ Thammenhain, Kinder der jüngeren Krippengruppe, die am 12.03.2021 die Einrichtung besuchten - bis einschließlich 26.03.2021

• Rötha Kindertagesstätte „Regenbogenland“, Kinder, die am 10.03. im Obergeschoss und am 11.03.2021 im Untergeschoss der Einrichtung betreut wurden und für das sie an diesem Tag betreuende Personal - bis 24. bzw. 25.03.2021

• Borsdorf Kinder der Vorschulgruppe der Kindertagesstätte „Kleine Entdecker“, die am 11.03.2021 die Einrichtung besuchten - bis einschließlich 25.03.2021.

• Machern, Kindertagesstätte „Knirpsenhaus“ - Kinder der Gruppen 8, 9, 10, 11, die am 09.03.2021 die Einrichtung besuchten, sowie an das die Kinder am 09.03.2021 betreuende pädagogische Personal - bis einschließlich 23.03.2021

• Machern, Grundschule Machern Klasse 4a, Schülerinnen und Schüler, die am 11.03.2021 die Grundschule besuchten sowie das betreuende pädagogische Personal - bis einschließlich 25.03.2021

Sämtliche Allgemeinverfügungen zu betroffenen Einrichtung finden sich auf der Homepage des Landratsamtes und sind hier auch alphabetisch nach Orten sortiert (www.landkreisleipzig.de)

Andreas vom Zwenkauer See hat dies geteilt.