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Bekanntmachung


zur Durchführung eines Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben

„Abänderung Rahmenbetriebsplan Kiessandtagebau Zitzschen/Großdalzig"

Auf der Grundlage eines Antrages der Mitteldeutsche Baustoffe GmbH führt die Landesdirektion Sachsen als Obere Raumordnungsbehörde entsprechend §15 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes (SächsLPlG) ein Raumordnungsverfahren zu o. g. Vorhaben durch. Gemäß §15(4) SächsLPlG sind die Unterlagen zum Vorhaben für die Unter­richtung und Anhörung der Öffentlichkeit einen Monat zur Einsicht auszulegen. Diese Auslegung erfolgt im Zeitraum

vom 1. April – 6. Mai 2015

in der Stadtverwaltung Zwenkau, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau
(Haus C) Bauamt, Zimmer 309 während der Dienststunden:

Montag/Mittwoch 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr
Dienstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Freitag 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr

Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist - bis einschließlich 20. Mai 2015 - bei der Landesdirektion Sachsen, Altchemnitzer Straße 41, 09120 Chemnitz, oder der Dienststelle der Landesdirektion Sachsen in Leipzig, Braustraße 2, 04107 Leipzig, bzw. bei der Stadt Zwenkau, Bauamt, Bürgermeister-Ahnert-Platz 1, 04442 Zwenkau, Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich oder mündlich zur Niederschrift erheben.

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Berechtigte Gründe zur Ablehnung der Erweiterung des Abbaufeldes, der Umstellung der Abfalltechnologie und des Kiessandabbaus in der Region an sich


1. Widerspruch zum Landesentwicklungsplan
2. Widerspruch zur Regionalplanung
3. Ungleiche Belastung einer Region, die über 70 Jahre unter den Folgen eines Braunkohlenabbau gelitten hat (Grundgesetz)
4. Verlust von Dauerarbeitsplätzen (Landwirtschaft und verarbeitende Betriebe usw. )
5. Erheblicher Verlust an Lebensqualität
6. Missachtung des öffentlichen Interesses zu Gunsten von rein privat- wirtschaftlichen Interessen
7. Ungerechtfertigter Verbrauch von Rohstoff Ressourcen für unsere nachfolgen- den Generationen
8. Vernichtung wertvoller Ackerböden als Grundlage für eine langfristige Entwicklung in dieser Region
9. Verlust/starke Beeinträchtigung der Lebensgrundlage durch Pachtausfall der Flächeneigentümer (substanzieller Erhalt der Höfe)
10. Zusätzliche Verkehrsbelastungen, die nur durch Ausbau der betroffenen Gemeinde- und Bundesstraßen (B 186) zu beherrschen sind
11. Belastungen durch Emissionen des Kiesabbau und Transportes
12. Zerstörung des restlichen Oberflächenentwässerungssystems in diesem Bereich (Saugraben)
13. Vernichtung von letzten, in dieser Region noch vorhandenen archäologischen Denkmalen
14. Vergeben der Zukunftschance zur Entwicklung dieser Region durch das vom Freistaat Sachsen ehemals unterstützte und geförderte Modellvorhaben "Modelldorf Zitzschen"
15. Wiederherstellung eines agrarstrukturellen Biotopverbundes
16. Zerstörung der wenigen noch vorhandenen Landschaftsverbände
17. Eingriff in den Grundwasserhaushalt
18. Großer Widerspruch zur gewollten touristischen Entwicklung der Region

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Allgemeinverfügung des Landratsamtes Landkreis Leipzig zur Zulassung und zur Regelung des Umfangs des Gemeingebrauchs am Zwenkauer See vom 20.04.2015


Das Landratsamt Landkreis Leipzig als untere Wasserbehörde erlässt auf der Grundlage des § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. November 2014 (BGBl. I S. 1724) geändert worden ist, in Verbindung mit § 16 Abs. 3 und 4 Sächsisches Wassergesetz (SächsWG) vom 21. Juli 1998 in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 12. Juli 2013 (SächsGVBl. S. 503), zuletzt geändert mit Artikel 1 des Gesetzes vom 02. April 2014 (SächsGVBl. S. 234), folgende Allgemeinverfügung
I.
1. Für die Wasserfläche des Zwenkauer Sees wird der Gemeingebrauch ab dem 09.05.2015 ab 14.00 Uhr zugelassen.
2. Der Umfang des Gemeingebrauchs ergibt sich, soweit in dieser Allgemeinverfügung nichts anderes geregelt wird, aus § 25 Abs. 1 WHG i. V. m. § 16 Abs. 1 SächsWG.
3. Der Zwenkauer See wird in die für den Gemeingebrauch nutzbare Wasserfläche und Verbotsgebiete unterteilt. Die für den Gemeingebrauch nutzbare Fläche des Zwenkauer Sees ist in der Übersichtskarte hellblau dargestellt. Die Verbotsgebiete sind dunkelblau dargestellt. Das Verbotsgebiet für die Sondernutzung wurde rot schraffiert und das temporäre Verbotsgebiet auf dem Territorium der Stadt Leipzig wurde grün schraffiert gekennzeichnet. Die Übersichtskarte ist Bestandteil dieser Entscheidung (Anlage).
4. Die für jegliche Nutzung durch die Allgemeinheit ausgeschlossenen Bereiche der Wasserfläche (Verbotsgebiete) sind durch gelbe Stumpftonnen von der nutzbaren Wasserfläche abgetrennt. Sie erstrecken sich entweder bis an das angrenzende Ufer oder bilden eine abgeschlossene Fläche innerhalb einer in sich geschlossenen Linie.
5. Das Verbotsgebiet IIIa. (Verbotsgebiet Sondernutzung Massenverklappung) wurde für eine Sondernutzung zeitlich befristet eingerichtet. Mit Beendigung der Sondernutzung und Entfernung der gelben Stumpftonnen aus dem Gewässer ist das Verbotsgebiet aufgehoben.
6. Das temporäre Verbotsgebiet X. betrifft das Territorium der Stadt Leipzig und ist aufgehoben, wenn die Zustimmungen vom Eigentümer/Sanierungsverpflichteten und der Stadt Leipzig dafür vorliegen, die Verbotsgebiete II. und VI. durch gelbe Stumpftonnen gekennzeichnet und die das temporäre Verbotsgebiet abgrenzenden gelben Stumpftonnen aus dem Wasser entfernt sind.
7. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Veröffentlichung als bekannt gegeben.

II. Für die Verfügungen unter Punkt I. und für die Nebenbestimmungen unter Punkt III. wird die sofortige Vollziehung angeordnet.

III. Nebenbestimmungen
1. Für den Fall, dass die Voraussetzungen des Gemeingebrauchs nicht mehr gegeben sind, bleibt der teilweise oder vollständige entschädigungslose Widerruf dieser Allgemeinverfügung vorbehalten.
2. In den Verbotsgebieten des Zwenkauer Sees ist die Ausübung des Gemeingebrauchs verboten.
3. Die Ausübung des Eissports ist auf der gesamten Wasserfläche verboten.
4. Während der Nutzung des Zwenkauer Sees als Hochwasserrückhaltebecken ist die Ausübung des Gemeingebrauchs verboten. Dies gilt vom Beginn des Hochwassereinstaus bis zum Ende des Ablassens des eingestauten Hochwassers. Die dazu erforderlichen Bekanntmachungen zum Beginn und Ende erfolgen durch den Betreiber der Hochwasserschutzeinrichtungen. Das Landratsamt Landkreis Leipzig behält sich vor, Ausnahmen von diesem Verbot zuzulassen.
5. Beschädigungen und unbefugtes Entfernen der Begrenzung der Verbotsgebiete (gelbe Stumpftonnen, Kardinalzeichen), Beeinträchtigungen der berg- und wasserrechtlichen Sanierungsarbeiten oder der Wassergüte sind verboten.
6. Das Befahren von Röhrichten und Schwimmblattgesellschaften sowie von Gehölz- und Strauchstrukturen mit kleinen Wasserfahrzeugen ist verboten.
7. Das Einsetzen von kleinen Wasserfahrzeugen zum Befahren des Gewässers sowie das Herausnehmen aus dem Gewässer sind nur an den vorhandenen öffentlichen Einsetz- und Anlegestellen sowie Stegen gestattet. Diese sind mit Stand 20.04.2015 in der Übersichtskarte dargestellt.
8. Das Anlegen ist nur an dafür hergerichteten und genehmigten Stellen gestattet.
9. Die Ausübung des Gemeingebrauchs wird auf die Zeit von Sonnenaufgang bis zum Sonnenuntergang beschränkt.
10. Jeder, der das Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs nutzt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Die Ausübung des Gemeingebrauchs erfolgt auf eigene Gefahr.
11. Die Ausübung des Gemeingebrauchs kann bei Bedarf jederzeit aus geotechnischen, wasserwirtschaftlichen, bergtechnischen oder Sicherheitsgründen oder aus Gründen der Sicherstellung der Erholung, des Hochwasserschutzes, des Naturschutzes oder aufgrund von Gefahrenabwehrmaßnahmen ganz oder teilweise untersagt werden.

Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim

Landratsamt Landkreis Leipzig
Stauffenbergstraße 4
04552 Borna

schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

Hinweise
1. Die Allgemeinverfügung kann beim Landratsamt Landkreis Leipzig, Umweltamt, Karl-Marx-Straße 22, Haus III, 04668 Grimma, eingesehen werden.
2. Diese Allgemeinverfügung bezieht sich nur auf die Wasserfläche und nicht auf die Landflächen.
3. Der Gemeingebrauch umfasst gemäß § 16 Abs. 1 SächsWG folgende Nutzungen des Gewässers:

3.1. Baden
Darunter fallen die Ausübung des Schwimm- und Tauchsports und die Verwendung der dazugehörigen Sportgeräte wie Schwimmringe und Schwimmwesten, Luftmatratzen sowie Schnorchel und Taucherbrillen als Tauchausrüstungsgegenstände. Das Tauchen
mit Atemgerät und anderen technischen Hilfsmitteln zählt nicht zum Baden. Ebenso gehört das Schwimmen im Rahmen von Sportveranstaltungen nicht zum Baden und damit nicht zum Gemeingebrauch. Für das Tauchen mit technischen Hilfsmitteln
und für die Durchführung von Veranstaltungen unter Nutzung der Wasserfläche sind gesonderte wasserrechtliche und ggf. schifffahrtsrechtliche Gestattungen erforderlich.
3.2. Tränken
Tränken bedeutet Zutreiben von Vieh zur Wasseraufnahme. Unter Vieh zählen alle Haus- und Nutztiere, z.B. Pferde, Hunde, Geflügel etc.
3.3. Schöpfen mit Handgefäßen
Unter diese Tätigkeit fällt die Wasserentnahme mittels Kannen, Eimern, Kübeln etc. Größere Behältnisse, die sich nur mit mechanischer Unterstützung handhaben lassen, sind keine Handgefäße.
3.4. Eissport
Zum Eissport gehören eisgebundene Ausübungen wie Schlittschuhlaufen, Eisstockschießen. Das Eissegeln gehört nicht zum Gemeingebrauch und bedarf gegebenenfalls einer Sondergestattung.
3.5. Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb
Kleine Wasserfahrzeuge ohne maschinellen Antrieb sind Segelboote, Ruderboote, Paddelboote, Faltboote, Kanus, Schlauchboote und Tretfahrzeuge. Auch das Windsurfen fällt unter das Befahren mit kleinen Wasserfahrzeugen. "Klein" sind Fahrzeuge bis zu einer Länge von maximal 6,20 m und alle Ruderboote. Unabhängig von der Größe fallen Fahrzeuge, die zu Wohnzwecken dienen, nicht unter den Gemeingebrauch. Ebenso fallen Sportveranstaltungen mit kleinen Wasserfahrzeugen ohne maschinellen Antrieb nicht unter den Gemeingebrauch. Auch hier sind gesonderte wasserrechtliche und ggf. schifffahrtsrechtliche Gestattungen erforderlich.
3.6. Einleiten von nicht verunreinigtem Quell- /Grundwasser und Niederschlagswasser, das nicht aus gemeinsamen Anlagen eingeleitet oder von gewerblich genutzten Flächen abgeleitet wird Quell- und Grundwasser sowie Niederschlagswasser ist dann nicht verunreinigt, wenn seine natürliche Beschaffenheit und Zusammensetzung nicht verändert ist. Ausgeschlossen ist die Ableitung von Wasser aus dem Bereich gewerblich genutzter Flächen und aus gemeinsamen Anlagen. Gemeinsame Anlage bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Einleitungsanlage dazu dient, das Quell-, Grund- und Niederschlagswasser für mehrere Grundstücke zu fassen und abzuleiten.
3.7. Einbringen von Stoffen wie Fischereigeräten und der Fischnahrung zu Zwecken der Fischerei
Fischereigeräte und Fischnahrung können bei Einhaltung des Fischereigesetzes für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Fischereigesetz - SächsFischG) vom 09. Juli 2007 (SächsGVBl. S. 310), zuletzt geändert durch Gesetz von 29. April 2012 (SächsGVBl. S. 254), zu Zwecken der Fischerei, der Fischzucht und der Fischhaltung in das Gewässer eingebracht werden, soweit dadurch keine signifikanten nachteiligen Auswirkungen auf den Gewässerzustand und seine Nutzungsmöglichkeiten zu erwarten sind und der Wasserabfluss nicht nachteilig beeinflusst wird.
4. Die vorgenannten Nutzungen liegen im Geltungsbereich des Abschlussbetriebsplanes für den Braunkohlentagebau Zwenkau.
Damit sind die Nutzer des Gewässers „Dritte" im Sinne des § 55 Abs. 2 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 4 Absatz 71 des Gesetzes vom 07. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist. Dem Sächsischen Oberbergamt obliegt gemäß § 71 BBergG eine allgemeine Anordnungsbefugnis, wonach im Einzelfall Maßnahmen zur Durchführung der Vorschriften des BBergG und der aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsvorschriften angeordnet werden können.
5. Die derzeit noch nicht abgeschlossenen berg- und wasserrechtlich vorgegebenen und notwendigen Sanierungsmaßnahmen an dem sich noch in Herstellung und im Wesentlichen im Eigentum der Lausitzer und Mitteldeutschen Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH (LMBV) befindlichen Zwenkauer See, der auch als Hochwasserspeicher genutzt wird, haben Vorrang vor dem Gemeingebrauch.
6. Jeder, der die Gewässer im Rahmen des Gemeingebrauchs benutzt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet, behindert oder belästigt wird. Die Benutzung des Gewässers erfolgt auf eigene Gefahr. Die LMBV übernimmt als Eigentümerin und Herstellerin des Gewässers keine Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Ausübung des Gemeingebrauchs, insbesondere auch nicht bei Verstößen gegen die Verhaltensregeln.

Verboten sind
· die Beschädigung der Begrenzung der Verbotsgebiete (Tonnen und Schilder)
· die Beeinträchtigung der Gewässergüte und
· die Beeinträchtigung der berg- und wasserrechtlichen Sanierungsarbeiten.

Ebenso ist die LMBV als Herstellerin des Gewässers und verantwortliches Bergbauunternehmen nicht für die Sicherung der Badegewässerqualität gemäß Sächsischer Badegewässer-Verordnung zuständig und gehen die Aufwendungen zur Sicherstellung
der Badegewässerqualität nicht zu ihren Lasten.
7. Der mittlere Wasserstand am Zwenkauer See beträgt gemäß Planfeststellungsbeschluss 113,5 m NHN, wobei zunächst ein Zwangswasserstand von ca. 112,5 m NHN gehalten wird und der mittlere Wasserstand erst nach Fertigstellung des Harthkanals erreicht werden soll. Im Hochwasserfall kann ein Einstau bis auf 115,6 m NHN erfolgen.
8. Mit der Zulassung des Gemeingebrauchs an oberirdischen Gewässern wird grundsätzlich kein zulassungsfreier landseitiger Zugang zum Ufergrundstück gestattet. Der Zugang ist in § 3 Abs. 7 SächsWG geregelt, wobei der Zutritt zum Gewässer nur von einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Wegefläche ausgehen soll bzw. Privatrecht, Bergrecht und sonstige bestehende Rechte zu beachten sind.
9. Soweit in dieser Allgemeinverfügung nichts anderes geregelt wurde, gelten die Regelungen der Gewässerunterhaltung gemäß §§ 40 bis 42 WHG in Verbindung mit §§ 31 - 33 SächsWG, zur Unterhaltung der Wasserbenutzungsanlagen und sonstigen Anlagen am und im Gewässer gemäß § 27 SächsWG sowie zur Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen gemäß § 79 SächsWG.
10. Das Wasser des Zwenkauer Sees hat einen sehr hohen Sulfatgehalt (ca. 1000 mg/l gemäß Messung vom Dezember 2014). Das Wasser wird deshalb als nicht zum Tränken geeignet eingeschätzt und es wird vom regelmäßigen Tränken von Tieren mit Wasser aus diesem See abgeraten. Eine gesetzliche Vorgabe bzw. eine verbindliche Norm hierzu gibt es in Sachsen jedoch nicht. Deshalb wird das Tränken nicht generell verboten.
11. Das Tauchen mit technischen Hilfsmitteln (Atemgeräten) zählt nicht zum Gemeingebrauch und bedarf einer gesonderten wasserrechtlichen Gestattung nach § 5 Abs. 3 SächsWG.
12. Alle Gewässernutzungen, die keine Benutzungen nach § 9 Abs. 1 und 2 WHG sind und für die nach dem WHG oder SächsWG keine Zulassungsfreiheit vorgesehen ist, bedürfen einer Gestattung durch die zuständige Wasserbehörde. Gemäß § 122 Abs. 1 Nr. 1 SächsWG stellen Nutzungen des Gewässers ohne erforderliche Gestattung Ordnungswidrigkeiten dar, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden können. Dies gilt auch für Verstöße gegen die in dieser Allgemeinverfügung getroffenen Regelungen zur Nutzung des Zwenkauer Sees.
13. Auf dem Zwenkauer See gilt die Sächsische Schifffahrtsverordnung mit den darin genannten Verordnungen.

Dr. Lutz Bergmann
Amtsleiter Umweltamt


Anlage: Übersichtskarte

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Protest gegen Kies-Abbau: "Lassen Sie die Hände von Großdalzig!"


Informationsveranstaltung im Saal Zitzschen / Bürger planen Protestaktion zur See-Eröffnung am 9. Mai
Von Ulrike Witt
Zwenkau. Die Bewohner der Elsteraue wollen den von der Mitteldeutschen Baustoffe GmbH (MDB) geplanten Kiesabbau zwischen Knautnaundorf, Zitzschen und Kitzen nicht hinnehmen. Das haben sie am Montagabend im Saal Zitzschen sehr deutlich gemacht.
"Das ist heute kein Tribunal. Sie können im Rahmen des Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahrens Ihre Interessen vorbringen", appellierte Regional-planer Andreas Berkner an die 150 Bürger. Und die sind klar definiert: Keine Vernichtung von Äckern, keine weiteren Seen. Doch genau das will die MDB.
"Das Kieswerk Rehbach läuft 2017 aus. Dann wollen wir von hier aus die Betonwerke in der Region bedienen", sagte Geschäftsführer Thomas Jung. Bis 2056 will er 20 Millionen Tonnen Kies aus 174 Hektar Erde holen. Bewilligungen hat die Firma für 284 Hektar in den Feldern Zitzschen (129) und Großdalzig (155), planfestgestellt ist seit 2004 der Abbau von 100 Hektar um Zitzschen.
Doch dies gilt für den Trockenabbau. Wegen des hohen Grundwassers ist der nicht mehr rentabel. Der Nassabbau verspricht zudem mehr Ausbeute, bedeutet aber auch einen dauerhaften Eingriff in die Landschaft. Denn im Wasser darf nur gleiches Material verkippt werden. Was praktisch unmöglich, weil zu teuer ist. Aus guten Äckern werden ergo drei Seen. "Ich hoffe, dass wir Anregungen erhalten, damit wir alle mit dem Abbau leben können", sagte Jung.
Und erntete Protest. "Lasst uns am 9. Mai zur See-Eröffnung fahren und Ministerpräsident Tillich zeigen, was wir davon halten", forderte der Kitzener Michael May. Andere wollten erst mal Antworten. Eine Frau aus Rodeland hatte sich im Berggesetz belesen und meinte, dass eine Bewilligung, die binnen drei Jahren nicht genutzt wird, verfällt. "So einfach ist das nicht, die können verlängert werden", sagte Christof Voigt vom Oberbergamt. Die Bewilligungen Zitzschen und Großdalzig laufen bis 2021.
"Sie wollen Ihren Betrieb sichern, zerstören aber unsere Existenz. Was soll aus uns werden?", fragte Landwirt Gert Becker aus Zitzschen. Anwalt Alexander Wagner wollte wissen, wann die MDB mit Eigentümern verhandelt und was die für Sicherheiten haben. "In der ersten Instanz Rechtsschutz durch das Planfeststellungsverfahren, wo sie gehört werden müssen. In der zweiten: Nach einem Grundabtretungsverfahren können Sie klagen", sagte Berkner.
Das Problem: Im Osten gibt es seit 1990 zwei Eigentumstitel. Was unter der Oberfläche liegt, ist Gemeineigentum. Berkner bezeichnete dies als "Konstruktionsfehler des Einigungsvertrages". Ein Landwirt aus Schkorlopp zog ein nüchternes Fazit: "Uns hat zu DDR-Zeiten nichts gehört, heute ist es nicht anders."
Thema, wie immer in der Elsteraue, war das Grundwasser. Auch wenn sich dessen Höhe laut Jung nur marginal verändern wird. "Wir haben zu viel erlebt, als dass wir Prognosen noch trauen", meinte Sandro Berthold aus Tellschütz. Im Zweifelsfall stünden Betriebe und Familien vor dem Ruin. "Wir haben genug Wasser, wir brauchen Landwirtschaft", sagte Pfarrerin Barbara Hüneburg. Berk- ner blies ins gleiche Horn: "Konzentrieren Sie sich auf das Feld Zitzschen, lassen Sie die Hände von Großdalzig."
In der Kritik stand auch Holger Schulz (CDU). Fünf Wochen vor der Bürgermeisterwahl zeigten sich die Zitzschener "enttäuscht". "Was tun Sie gegen den Kies-Abbau?", fragte Renate Hinrichs. Die Stadt sei auch dagegen, wisse aber noch nicht lange davon, sagte Schulz, bot aber an, die Interessen zu bündeln. Er hat Antrag auf Verlängerung der Einwendungsfrist für das Verfahren bis 31. Mai gestellt, um noch einen Stadtratsbeschluss herbeiführen zu können. Die Bürger müssen ihre Einsprüche trotzdem bis 20. Mai bei der Landesdirektion in Leipzig abgeben.

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Ein neues Album in der Zwenkauer Fotogalerie


Seit heute ist die Zwenkauer Fotogalerie um ein schönes Album reicher geworden.
Holger Schulz flog Anfang April mit einem kleinen Flugzeug über die Stadt, den See und die Ortsteile und dokumentierte den Entwicklungsstand. Seine Fotos sind nun im Album Luftbilder April 2015 veröffentlicht.

Hier ein kleiner Auszug der Bilder:

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09./10. Mai 2015 Feierliche Seeeröffnung und Hafenfest Zwenkau


Das Hafenfest in Zwenkau ist schon längst Brauch und da man Bräuche pflegen soll, findet das Hafenfest auch in diesem Jahr – wie gewohnt – am Muttertag statt. Am Sonntag, den 10.05.2015 heißt es ab 10:00 Uhr also wieder „Raus an den Zwenkauer See!" – aber, schon der Sonnabend hat es in sich...
Vor dem Hafenfest steht der Zwenkauer See am Sonnabend, den 09. Mai, 13:00 – 18:00 Uhr, zunächst ganz im Zeichen der offiziellen Seeeröffnung. In feierlichem Rahmen wird der See für die Nutzung freigegeben und wachgeküsst. Ab dann heißt es für die Wassersportler der Region: „ Ahoi und immer eine Handbreit Wasser unterm Kiel!" Anlass genug, am Sonntag zum Hafenfest dann so richtig zu feiern.

Zur Eröffnung des Sees wird das Hafenfest noch bunter als in den vergangenen Jahren. Also machen Sie den Muttertag zum Familientag und erleben Sie:
Bootsparade • Regatten • Wassersportshow • Paddeln, Segeln, Stand-Up-Paddeln (SUP) • stündliche Schiffsfahrten • Dixiefrühschoppen • Aquaballs • Bungee-Trampolin • Segways, E-Bikes, Quads • Open-Air-Gottesdienst • Ausstellung zu Land und auf dem Wasser • Führungen • Buchlesung • Wanderung • Bustransfer zum Stadthafen • Kleinbahn Schlendrian zwischen Aussichtspunkt Zitzschen und Hafen auf Seerundweg • vielfältiges kulinarisches Angebot • und vieles mehr.... Halten Sie sich auf dem Laufenden unter www.zwenkauer-see.com
Wer es sich also nicht entgehen lassen will, wenn der größte See des Leipziger Neuseenlands wachgeküsst wird, der sollte sich schon heute in den Kalender eintragen:
Hafenfest Zwenkau - Sonntag, 10.05.2015 10:00 – 17:00 Uhr, An der Mole in 04442 Zwenkau

Nicht vergessen: Morgen ist Frühjahrswanderung in #Zwenkau


Sonntag, 19. April 2015
Treff: ab 09.45 Uhr am Rathaus Zwenkau mit musikalischer Einstimmung durch Harthchor Zwenkau e. V.
Start: 10.00 Uhr
Ziel: Rastplatz „Am Kaiserweg" am Ostufer des Zwenkauer Sees / vor Baustelle „Harthkanal Zwenkau-Cospuden"
Strecke: ca. 9,5 km
Bürgermeister Holger Schulz lädt Sie herzlich zur traditionellen Frühjahrswanderung ein, um gemeinsam mit ihm Altbekanntes, Sehenswertes und Neues zu entdecken. Vom Rathaus aus startet die Tour zum Schulzentrum Zwenkau mit der neuen Turn– und Speisehalle, vorbei am Bauhaus Rabe, am ehemaligen Bahnhofsgebäude, bis zum Seeuferrundweg in Höhe des Hotels „Seehof" und dessen geplanten Strandcafes.

Erleben Sie mit Zwenkaus Stadtoberhaupt den Ausblick auf die künftige, naturbelassene Insel als Naturschaufenster im Südostzipfel des Sees oder auch den Blick vom gegenüberliegenden Ostufer auf das wachsende Stadthafengebiet, speziell auf die Straßenbereiche Harthblick, Zum Kap sowie der Hafenstraße. Staunen Sie, wie sich die Ufergestaltung durch das Entfernen der Baumspitzen im und am Wasser geändert hat und besuchen Sie mit uns am Rande der Neuen Harth den Rastplatz „Am Kaiserweg", welcher vor einem Jahr eröffnet wurde. Dort wird Sie Holger Schulz, mit Unterstützung der LMBV und der bauausführenden Firma STRABAG, über die derzeitigen Baumaßnahmen an der künftigen Gewässerverbindung zur Baugrundverdichtung und das Verklappen der Bodenüberschussmassen in den Zwenkauer See informieren. Nach einer wohlverdienten Mittagsrast mit deftiger Suppe aus der Gulaschkanone des DRK-Ortsvereins „Albert Schweitzer" können Sie den Rückweg individuell wandern oder den Bustransfer von Regionalbus Leipzig nutzen. Bitte auf wind- und wetterfeste Kleidung und Schuhwerk am Seeufer achten.

@Forum Zwenkau

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Mist !


Leipziger Traditionsdruckerei Offizin Nexö wird geschlossen | MDR.DE

Die Offizin-Nexö-Druckerei in Zwenkau schließt Ende des Monats. Das wurde der Belegschaft am Dienstagnachmittag vom Insolvenzverwalter mitgeteilt. Demnach werde eine Restmannschaft von etwa 80 Mitarbeitern die noch anstehenden Aufträge abarbeiten. Alle anderen sollten sich möglichst umgehend arbeitslos melden, sagte Betriebsratsvorsitzende Kerstin Schneiderheinze.


ur1.ca/k6po4

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Rüssener Schüler wollen mehr Geld vom Land


Aktionstag Freie Schulen gegen Ungleichbehandlung
Von Ulrike Witt
Zwenkau. Die Christliche Montessori-Ganztagsgrundschule in Rüssen-Klein-storkwitz hat sich am landesweiten Aktionstag Freier Schulen beteiligt. Unter dem Motto "Noch so viel Schuljahr am Ende des Geldes" wollten sie den Sächsischen Landtag aufrütteln, der morgen über eine Gesetzesänderung beraten wird. Wie berichtet, hatte der Verfassungsgerichtshof die bisherige Praxis der Bevorzugung staatlicher Schulen für verfassungswidrig erklärt. Bereits am Dienstag demonstrierten die Rüssener in der Hofpause, hielten Plakate mit "Ja zu Freien Schulen - Ja zur sächsischen Verfassung" hoch.
"Der Gesetzgeber sieht für Grundschulen eine Erhöhung des staatlichen Zuschusses um zirka 900 Euro pro Jahr vor. Dieser Betrag soll ausreichen, um eine Schule ohne Schulgeld betreiben zu können. Wir erheben monatlich 98Euro, was im Jahr fast 1200 Euro ergibt. Damit fehlen uns pro Schüler 300 Euro, bei unseren 63 Schülern insgesamt 18900 Euro im Jahr", erläutert Alexander Wagner, Vorsitzender des Trägervereins Lebenswelt Schule, die Situation.
Der Gesetzgeber lege nur 90 Prozent der Vergütung von Lehrern an staatlichen Schulen für die Neuberechnung des Zuschusses zu Grunde. "Schulen in freier Trägerschaft sollen laut Artikel 102 unserer Verfassung mindestens die gleiche Leistung wie staatliche Schulen erbringen, erhalten für ihr Personal aber zehn Prozent weniger Geld. Das ist eine erhebliche Ungleichbehandlung, die wir so nicht hinnehmen können", betont der Rechtsanwalt. Sein Verein sei daher auch weiterhin auf Schulgeld angewiesen, um die Differenz zwischen staatlichem Zuschuss und tatsächlichen Kosten, aber auch zusätzliche Angebote für die Grundschüler zu decken, die es so an staatlichen Schulen nicht gebe.
Der 15. April als Aktionstag ist übrigens nicht zufällig gewählt. An diesem Tag sind 70 Prozent des Schuljahres gelaufen, bis dahin würde ungefähr der von der Dresdener Landesregierung geplante Zuschuss an Freie Schulen reichen. Wobei, wie Christian Zimmer von der Arbeitsgemeinschaft der sächsischen Schulen in Freier Trägerschaft betont, die 70 Prozent nur für Freie Gymnasien angedacht sind, Freie Grund- und Oberschulen sollen noch geringere Zuschüsse erhalten.
Wagner hofft, dass sich viele an der im Internet laufenden Petition "Stopp dem Verfassungsbruch! Für eine faire Finanzierung freier Schulen im Freistaat Sachsen!" beteiligen. Über 16000 Menschen hätten diese bereits unter www.openpetition.de unterzeichnet.

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Betriebsauslass zur Weißen Elster am Nordwestufer des Zwenkauer Sees einsatzbereit


LMBV-Abnahme des Bauwerks zum Hochwasserschutz für die Stadt Leipzig erfolgt
Zwenkau. Voll funktionstüchtig und in einwandfreiem Zustand. So lautete das Urteil zum neu gebauten „Betriebsauslass Weiße Elster" am nordwestlichen Ufer des Zwenkauer Sees, als am 3. März 2015 die bauliche Abnahme durch die LMBV erteilt wurde. Anwesend waren Vertreter der Baufirma STRABAG AG, der Bauüberwachungsfirma Lahmeyer Hydroprojekt GmbH Dresden, der Landesdirektion Sachsen und der Landestalsperrenverwaltung. Die wasserrechtliche Abnahme wird zu einem späteren Zeitpunkt durch die Landesdirektion Sachsen erfolgen.

Das Bauwerk ist planmäßig in zweijähriger Bauzeit errichtet worden: Der Rohbau entstand von Anfang 2013 bis Ende 2014, im Januar und Februar 2015 wurde die elektrische Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (EMSR-Technik) sowie die Leittechnik zur Datenanbindung eingebaut. Der Betriebsauslass besteht aus einem knapp 100 Meter langen, zweizügigen, unterirdischen Rahmendurchlass in Stahlbetonbauweise von je 6 Metern Breite und je 2 Metern Höhe. Er ist durch ein Ein- und Auslaufbauwerk begrenzt. In ihnen befinden sich Stahlschützen, die im Regelbetrieb geschlossen sind und nur zur Entleerung des Hochwasserspeicherraumes geöffnet werden. Die Zuleitung erfolgt über einen 370 Meter langen Zulaufgraben vom Zwenkauer See zum Einlaufbauwerk. Die Ableitung wird über einen 50 Meter langen Auslaufgraben vom Auslaufbauwerk zur Weißen Elster realisiert. Die Sohlbreiten der Gräben liegen bei jeweils 15 Metern. Gesteuert werden Ein- und Auslaufbauwerk über zwei Bedienhäuser. Die Baukosten belaufen sich auf rund 5,5 Millionen Euro. Die Finanzierung erfolgt über den § 2 des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlensanierung.

Errichtet wurde der Betriebsauslass auf Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses zur „Herstellung des Hochwasserspeicherraumes Zwenkau und der Anlagen zur Zu- und Ableitung" vom 15. Dezember 2008. Das Bauwerk dient dazu, die obere Hochwasserlamelle aus dem Zwenkauer See in die Weiße Elster unterhalb der Gefällestufe Hartmannsdorf in einer vorgegebenen Maximalzeitspanne von 21 Tagen zu entleeren. Für den Zwenkauer See ist gemäß dem oben genannten Planfeststellungbeschluss durch die Landesdirektion Sachsen ein Hochwasserspeicherraum zwischen 113,8 m NHN und 115,6 m NHN festgelegt worden. Dieser Speicher gleicht die im Zuge des Braunkohlenbergbaus verloren gegangenen Hochwasserrückhalteräume in der südlichen Elsteraue aus. Denn zur Freimachung des so genannten Westfeldes im ehemaligen Tagebau Zwenkau war die bereits 1927 wasserwirtschaftlich begradigte und regulierte Weiße Elster zwischen 1973 und 1978 in ein neues künstliches, gedichtetes Flussbett verlegt worden.

lmbv.de/index.php/aktuelle-pre…

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LMBV: Bau des Harthkanals - Umfangreiche Maßnahmen zur Baugrundvergütung


Zeitweilige Beeinträchtigungen für Wegenutzer und Anrainer
Leipzig/Zwenkau. Im Bereich des zukünftigen Harthkanals zwischen Cospudener und Zwenkauer See finden derzeit umfangreiche Maßnahmen zur Baugrundvergütung im Auftrag des Bergbausanierers LMBV statt. Per Rüttelstopfverdichtung wird dort der Baugrund für den künftigen Harthkanal aufwendig verdichtet, was auch zu zeitweiligen Lärmbelastungen führen kann. Des Weiteren kommt es durch den Bau der Heberleitung zu temporären Beeinträchtigungen in der bisherigen Wegenutzung am Cospudener See. Im Interesse einer zügigen Bauabwicklung bitten die Beteiligten um das Verständnis der Wirtschaftswegenutzer und der Anrainer.

Nach dem Aufbau und dem Kalibrieren nahm das erste Rüttelgerät (BG 40) im Bereich südlich der A 38 (Zwenkauer Seite) am 18. März 2015 die Arbeiten zur Rüttelstopfverdichtung des Kippenbaugrundes auf. Um im Zeitrahmen bleiben zu können, beträgt die beauftragte tägliche Arbeitszeit 24 Stunden, beginnend am Montag ab 07:00 Uhr bis Freitag 20:00 Uhr.

Im April 2015 nimmt planmäßig eine zweite Rütteleinheit BG 42 nördlich der A 38 ihren Betrieb auf. Insgesamt werden von zwei Rüttelgeräten auf einer Gesamtfläche von 70.000 m² ca. 14.000 Rüttelstopfsäulen bis zu einer maximalen Tiefe von 25 Meter eingebracht. Voraussichtlich bis Dezember 2015 findet die Rüttelstopfverdichtung statt.

Des Weiteren werden zum Entwässern des Baugrundes ca. 2.700 Kiesbohrpfähle mit einer Länge von 19 Meter im Bohrverfahren hergestellt. Dazu werden, beginnend Ende April 2015, drei Bohrgeräte auf der Baustelle ihre Arbeit aufnehmen. Die Arbeiten erfolgen ebenfalls im Schichtbetrieb 2 x 12 Stunden und dauern voraussichtlich bis November 2015 an. Auch hier ist mit Beeinträchtigungen zu rechnen.

In Vorbereitung des Einsatzes der Großgeräte werden die erforderlichen Arbeitsebenen bereits seit November 2014 erdbautechnisch mit der erforderlichen Tragfähigkeit hergestellt und verfestigt. Die Aushubmassen sind zunächst südlich der Autobahn zwischengelagert und werden in den kommenden Monaten per Klappschute auf dem Boden des Zwenkauer Sees eingebaut. Dazu wurde am Nordufer des Zwenkauer Sees eigens ein temporärer Schiffsanleger hergestellt. Des Weiteren finden in Vorbereitung der Freigabe für den Gemeingebrauch aktuell Holzungsarbeiten im und am Zwenkauer See statt.

Im Zuge der Arbeiten im Nordbereich des Zwenkauer Sees wird es kurzfristig zu vorrübergehenden Beeinträchtigungen bei der Nutzung des Cospudener Uferrundweges kommen. Aktuell ist durch das Dükern der Heberleitung eine Umfahrung des Cospudener Uferrundwegs notwendig. Die Errichtung der Heberleitung zwischen Zwenkauer und Cospudener See ist für die Herstellung der geplanten Gewässerverbindung erforderlich. Deshalb wird am östlichen Rand des Baufeldes seit Februar 2015 eine ca. 1.060 Meter lange Stahlrohrleitung DN 900 vom Zwenkauer zum Cospudener See hergestellt. Sie leitet bis zur Inbetriebnahme des Harthkanals das Überschusswasser ab.

Vorraussichtlich bis Februar 2016 finden die Verdichtungsarbeiten des Untergrundess statt.

Die LMBV weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vorhandenen Wirtschaftswege am Nordbereich des Zwenkauer See bislang noch nicht zu einer öffentlichen Nutzung freigegeben sind. Entsprechende Hinweisschilder und Absperrungen sind zu beachten.

lmbv.de/index.php/aktuelle-pre…

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A72/B2-Anbindung: Rautenlösung mit drei Brücken in Großdeuben geplant


Termine für Baustart und Fertigstellung noch offen / Lasuv will Kraftfahrer frühzeitig informieren

Von Ulrike Witt
Zwenkau. Wer die B2 von und in Richtung Zwenkau befährt, dem bietet sich in Großdeuben ein erschreckendes Bild: In Vorbereitung des Baus des letzten Teilstücks der A72 von Rötha bis zur A38 wurden in den vergangenen Wochen im Auftrag des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr (Lasuv) etwa 23500 Bäume und rund 134000 Quadratmeter Hecken und Buschwerk gerodet. Viele fragen sich nun, was und wann wird hier konkret gebaut und was bedeutet das für Pendler?
"Der Knoten Großdeuben ist sehr anspruchsvoll. Nicht nur, dass die B 2 an die A 72 angebunden werden muss, wir haben auch noch die S 72 und die Deponie Cröbern zu berücksichtigen", erklärt Holger Wohsmann, Abteilungsleiter Planung und Straßenbau beim Lasuv. Die Planer haben sich für eine sogenannte Rautenlösung (siehe Grafik) entschieden. Klingt und sieht kompliziert aus, soll es aber nicht sein. Sagt Wohsmann.
Wer von Zwenkau kommend nach Leipzig will, fährt im Zuge der kurz vor Großdeuben deutlich nach rechts verlagerten B2 über die neue große A72-Brücke und biegt nach links auf die Autobahn ab. In Richtung Borna/Chemnitz geht es vor der Brücke rechts auf die A72. Wer nach Böhlen oder in die Ortslage Großdeuben möchte, fährt über die Brücke den großen Bogen nach rechts, über eine weitere, kleinere Brücke und kann schließlich je nach Ziel links oder rechts auf die S 72 abbiegen.
Keine wesentliche Änderung gibt es für alle, die von Leipzig nach Zwenkau und Zeitz auf die B2 wollen. Wer indes von Borna nach Zwenkau oder Böhlen unterwegs ist, verlässt die A72, biegt oben an der großen Brücke angekommen nach links oder rechts ab und fährt auf die B2 oder die S 72. Im Zuge der heutigen B2/95-Auffahrt nach Leipzig ist ein drittes Brückenbauwerk über die A72 mit Radweg vorgesehen. Östlich mündet dieses in die heutige Gemeindestraße, die zur Zentraldeponie führt. Für Müllfahrer, die aus Leipzig von der A72 kommen, bedeutet dies, dass die Wege noch länger und umständlicher werden. Oder, wenn sie, wie von Lasuv-Sprecherin Isabel Siebert favorisiert, über die S 72 nach Großdeuben fahren, eine Lärmbelastung für die Anwohner von Großstädteln, Gaschwitz und Großdeuben.
Wann Baustart im Bereich Großdeuben ist, steht noch nicht fest. Unklar ist auch der Fertigstellungstermin. "Wir wissen noch nicht im Detail, wann was und in welcher Reihenfolge gebaut wird", sagt Wohsmann. Noch stecken die Fachleute in der Ausführungsplanung. Die Rodungen seien schon jetzt notwendig gewesen, um mit der Munitionssuche und der archäologischen Untersuchung beginnen zu können. Noch dieses Jahr sollen laut Wohsmann Leitungen umverlegt werden, was zu ersten temporären Einschränkungen für Autofahrer führen werde. Mit einer längeren Umleitung ist derweil im August zu rechnen, wenn die A38-Ausfahrt von Göttingen kommend in Richtung Chemnitz für den A 72-Anschluss aufgeweitet wird,
Lasuv-Sprecherin Siebert versichert, dass die Verkehrsbeziehungen sowohl während der Vorbereitungen als auch während des späteren A72-Baus aufrecht erhalten, etwaige Einschränkungen mit dem Landkreis Leipzig abgestimmt und vor allem frühzeitig öffentlich bekannt gemacht werden.


LVZ v.2.4.2015

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Absturz der Germanwingsmaschine am 24.03.2015


Mit Bestürzung erreichte uns die Nachricht vom Absturz des Germanwings-Flug 4U9525 von Barcelona nach Düsseldorf am Dienstag den 24.03.2015 in Frankreich. Auf tragische Weise kamen hierbei 150 Menschen, darunter auch 72 Deutsche, ums Leben. Unsere Gedanken sind bei den Familien, denen wir in dieser schweren Zeit viel Kraft wünschen und unser tiefstes Mitgefühl aussprechen.
Wir möchten Ihnen die Möglichkeit geben, Ihr Mitgefühl zum Ausdruck zu bringen und haben hierfür in der Information der Stadt Zwenkau ein Kondolenzbuch ausgelegt, welches dann nachrichtlich den Angehörigen übergeben wird.

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Erster Rüttler bereitet Boden für Harthkanal


Zwenkauer See: Nord-Kippe wird bis 2016 verdichtet
Von Ulrike Witt
Zwenkau. Am Nordostufer des Zwenkauer Sees laufen die Vorbereitungen für den Harthkanal zum Cospudener See auf Hochtouren. Nach der Geländemodellierung - die Erdmassen werden derzeit mit einer Schute rund 100 Meter vorm Stadthafen Zwenkau im Wasser verklappt - läuft jetzt die Baugrundverbesserung per Rüttelstopfverfahren an.
Wie berichtet, muss der im Zuge der Bergbausanierung aufgebrachte lose geschüttete Kippenboden vor dem eigentlichen Baustart verdichtet und drainierfähig gemacht werden. Dafür werden in den nächsten Monaten insgesamt 16000 Rüttelstopfsäulen auf etwa 750 Meter Länge und 200 Meter Breite von Norden und Süden her jeweils bis zur A38-Brücke in einem zwei mal zwei Meter großen Raster ins Erdreich gebracht. Bauherr ist der Tagebausanierer Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbauverwaltungsgesellschaft (LMBV), Ausführende die Arbeitsgemeinschaft Strabag-Bau.
"Diese Woche wird das erste von insgesamt fünf Rüttelgeräten auf der Seite des Zwenkauer Sees aufgebaut", erklärte gestern bei einem Vor-Ort-Termin Bauleiter Lars Heilfort von der Firma Bauer, die Teil der Strabag-Arge ist. Das Bohrgerät, ein sogenannter BG 40, wurde extra für das Harthkanal-Projekt umgebaut. "Die Anforderungen ans Material sind hier schon enorm. Die Rüttel-stopfsäulen müssen bis zu 25 Meter tief in den Boden", so der Fachmann. In der Region sei das Verfahren vor gut zehn Jahren beim Bau des A38/B2/95-Kreuzes schon einmal zum Einsatz gekommen, berichtete Heilfort.
Gestern Vormittag stand der BG 40 noch still, lag das mit dem Trichter zirka 30 Meter lange Stahlrohr am Boden. Sobald das Gerät fertig montiert sei, werde das Rohr in den Boden gerüttelt, über den Trichter mit Kies gefüllt, die Masse gestopft und das Rohr wieder herausgezogen, erläuterte Heilfort das aufwändige Verfahren. Und das wahrscheinlich Säule für Säule im 30-Minuten-Takt.
"Wie lange wir für jede einzelne genau brauchen werden, muss die Praxis zeigen", fügte der Bauleiter hinzu. Anfang April nehme auf jeden Fall der zweite Rüttler vom Cospudener See aus seine Arbeit auf. Im Mai sollen dann alle fünf Bohrgeräte im Einsatz sein. "Unser Ziel ist es, die Baugrundverbesserung bis Ende Februar 2016 abzuschließen", betonte Heilfort. Danach sollen dann sofort die Arbeiten am 800 Meter langen Harthkanal mit dem Hochwasserschutztor, der Flutungsleitung und der Schleuse starten, damit das Bauwerk wie geplant 2018 in Betrieb gehen kann.
Wasser marsch heißt es bereits am 4.Mai, also fünf Tage vor der Freigabe des Zwenkauer Sees, für die kleine Verbindung - die Heberleitung. Seit Mitte Februar werde schon an dem 1000 Meter langen Rohr gearbeitet, erklärte Wolfgang Friedrich von der Firma HTR Bau. Aufgabe der Heberleitung ist es, den Wasserstand im Hochwasserspeicher Zwenkauer See bis zur Fertigstellung des Harthkanals als zweitem Auslauf stabil bei 112Metern zu halten.

LVZ v.13.3.15

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Neues Ärztehaus auf der Agenda ganz oben


Bürgermeister Holger Schulz stellt Wahlprogramm vor
Von Ulrike Witt
Zwenkau. Holger Schulz (CDU) hat am CDU-Stammtisch im Schützenhaus sein Wahlprogramm vorgestellt. Wie berichtet, will der 50-Jährige bei der Bürgermeisterwahl am 7. Juni ein zweites Mal ins Rathaus einziehen. Sein Motto für die nächsten sieben Jahre "Erreichtes bewahren, Zukunft gestalten" ist nicht neu, der etwas hölzerne Untertitel "Projekt Mensch" schon.
"Zwenkau und die Ortsteile haben eine sehr gute Entwicklung genommen. Darauf können wir stolz sein, aber wir haben auch noch viel zu tun", begründete Schulz die mit sieben Jahren kommunalpolitischer Erfahrung und Wissen aktualisierte Fortsetzung des Wahlprogramms von 2008. "Im Mittelpunkt steht das Wohl aller Bürger", betonte er und versprach für das mit dem See wachsende, aber auch alternde Zwenkau mehr Kita- und Seniorenbetreuungsplätze, insbesondere im Bereich der Tagespflege, kürzere Wege, den Erhalt des Auwaldes und die Wiederherstellung der alten Fließgewässer.
Konkret wurde der Rathauschef beim Thema Gesundheit. "Wir brauchen ein neues Ärztehaus. Das alte zu sanieren, käme mit Lift, zweitem Rettungsweg und Modernisierung der Praxen zu teuer." Sein Plan: ein Neubau an der Ecke Leipziger/ Bahnhofstraße. "Wir könnten eine Baulücke schließen, genügend Parkplätze schaffen und Kunden für die umliegenden Geschäfte heranziehen", erläuterte er. Und die Zeit drängt. Immer mehr Geschäfte schließen. Rettungsanker soll ein Einzelhandelskonzept sein, in dem Gewerbeflächen, darunter für ein größeres Einkaufszentrum ausgewiesen werden. "Mein Ziel ist eine Rundumversorgung", verkündete Schulz.
Zum Wohlfühlprogramm gehört für ihn auch das Vereinsleben. 62 Vereine gibt es derzeit. Profitieren könnten vor allem die, die an der geplanten Sport- und Freizeitmeile liegen. Eine ganzjährige Nutzung soll das Waldbad retten. "Wir brauchen mehr Funktionalität, mehr Kosteneffizienz", so Schulz. Seine Ideen: niedrigpreisige Unterkünfte für Schulklassen und Sportgruppen, ein beheiztes Becken. Bleibt die Frage nach Investoren. Bislang standen die nicht Schlange.
In puncto Verkehrsanbindung redete Schulz - anders als Herausforderer Harald Redepenning, der von Freien Wählern und SPD unterstützt wird - Klartext. "Dass Zwenkau einen Eisenbahnanschluss bekommt, ist unrealistisch. Aktuell gilt, wer was haben will, muss zahlen. Und das können wir nicht." Zielführend sei indes ein Haltepunkt Zitzschen. "Dann wäre der Zwenkauer See der einzige mit Bahnanschluss. Das würde Touristen und der Stadtentwicklung einen Schub bringen", ist Schulz überzeugt. Die Freigabe des Zwenkauer Sees am 9./10. Mai sei zwar ein sehr wichtiger, aber letztlich nur ein Meilenstein.

LVZ v.9.3.2015

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Am Zwenkauer See wird fleißig gebaut ...


Vor der Hafeneinfahrt ist seit heute ein "komischer" weißer Ring im Wasser zu sehen. So sieht man ihn von der Aussichtsplattform:


Bei einem Blick durch das Fernrohr sieht man die Konstruktion besser:


Zum Glück kann man mit der Handykamera ziemlich gut durch das Fernrohr fotografieren.
Die Bojenleine wurden hufeisenförmig im See verankert. An der Bojenleine hängt, wie ein Vorhang, eine Kunststofffolie mehrere Meter in die Tiefe. Damit kann nun diese kleine Schute in das "Hufeisen" hinein fahren:


Die Schute wird mit dem Erdaushub des ehemaligen Kippengeländes, welches jetzt der Harthkanal werden soll, beladen. Anschließend werden die Erdmassen zu den Verklappungspunkten, nämlich diese "Hufeisen", gefahren. Hier wird der Boden der Schute geöffnet und die Erdmassen versinken auf dem Seegrund in ca. 30-40 m Tiefe. Der an der Bojenleine hängende Vorhang verhindert einen Schlammschleier im See.

Von diesen Verklappungspunkten wird es mehrere im See geben. Sie wurden in den letzten Tagen von einem Spezialschiff vermessen und mit Bojen markiert. Industrietaucher sind heute dabei, die Verankerungspunkte der Bojenleine auf dem Seegrund herzustellen.

@Forum Zwenkau Bei dem schönen Wetter wird am See #Zwenkau gebaut wie verrückt. Am Nordufer (beim Kran) ist der entstehende Harthkanal zu sehen. Ein tiefer Einschnitt im Gelände zeigt die Mündung des Kanals in den Zwenkauer See.
Die Innenstadt von Leipzig liegt im Sonnenschein.
An der Einfahrt zum Zwenkauer Hafen wird weiter an den Pumpen gearbeitet. Drei "kleine" Tauchpumpen arbeiten schon seit gestern Nachmittag. An der großen, roten, wird noch gearbeitet.


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Bekanntmachung der Wahl für das Amt der Friedensrichterin/des Friedensrichters für die Wahlperiode 2015 - 2020


Die Stadt Zwenkau sucht eine Friedensrichterin oder einen Friedensrichter für den Schiedsstellenbezirk -Stadt Zwenkau-.
Nach fünfjähriger, erfolgreicher Amtszeit endet die Wahlperiode der amtierenden ehrenamtlichen Friedensrichterin im Juni 2015.

Die Friedensrichterin/der Friedensrichter wird für fünf Jahre vom Stadtrat für die Ausübung dieses Ehrenamtes gewählt.

Die Aufgaben der Friedensrichterin/des Friedensrichters sind sehr vielfältig und bestehen darin, außerhalb eines Gerichtsverfahrens Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zu schlichten oder Sühneversuche durchzuführen sowie die Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten zu begleiten, bei Problemen mit dem Mieter/Vermieter zu beraten aber auch bei Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung zwischen den Parteien zu vermitteln.

Einwohner der Stadt Zwenkau, die Interesse an einer solchen ehrenamtlichen Aufgabe haben, mindestens 30 und höchstens 70 Jahre alt sind, werden gebeten, sich bis zum 31.03.2015 bei der Stadt Zwenkau zu bewerben.

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S 68 / Döhlener Straße wegen Kanalbauarbeiten für 6 Wochen vollgesperrt


Voraussichtlich vom Montag, den 23.02.2015, bis Freitag, den 03.04.2015, wird im Ortsteil Rüssen-Kleinstorkwitz, Bereich Döhlen, die Döhlener Straße zwischen Am Scheidtplatz (West) und Lindenstraße vollständig gesperrt. Grund hierfür ist die Verlegung einer Schmutzwasser- und Abwasserdruckrohrleitung im genannten Bereich. Als Umleitung dient die Bundesstraße 2, eine entschsprechende Umleitungsführung ist ausgeschildert. Für Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Stadt #Zwenkau zur Verfügung.

Tellschützer Kirche - Spendenkonto


Nach dem verheerenden Brand in der Tellschützer Kirche, welche am Samstag, dem 10.01.2015 bis auf die Grundmauer niedergebrannt ist, wurde ein Spendenkonto eingerichtet. Wenn Sie helfen möchten, können Sie dies unter folgender Kontonummer:
Spendenkonto bei der Volksbank Leipzig
Kontoinhaber: Evangelisch-Lutherische Kirchgemeinde Tellschütz
IBAN: DE36 8609 5604 0008 4626 90
Kennwort: "Kirchgemeinde Tellschütz"

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Am 15.Januar bekamen die Baumfäller am Zwenkauer See technische Verstärkung. Drei große Pontons wurden geliefert und zu einer Arbeitsplattform verbunden. Nach Abnahme durch den TÜV wird dieses Gefährt die auf dem See gefällten Bäume aufnehmen und zum Lager am Südufer transportieren.
Damit ist gewährleistet, dass keine toten Bäume im See versinken.


Großbrand zerstört Kirche südlich von Leipzig – Millionenschaden in Tellschütz bei Zwenkau


Leipzig. Ein ganzes Dorf steht unter Schock: Die Kirche im Zwenkauer Ortsteil Tellschütz (Kreis Leipzig) ist in der Nacht zum Sonnabend bis auf die Grundmauern niedergebrannt. Das mehr als 400 Jahre alte Gotteshaus ging aus bislang noch unbekannter Ursache in Flammen auf. „Kirchturm und Kirchenschiff wurden völlig zerstört", sagte Thorsten Dressler aus dem Lagezentrum der Polizei gegenüber LVZ-Online. Es entstand ein Millionenschaden.
Kurz nach 3 Uhr rasten mehrere Löschzüge aus Zwenkau, Groitzsch, Pegau, Markranstädt und Böhlen in den 125-Seelen-Ort. „Das Feuer war im Turm ausgebrochen, aber es breitete sich rasend schnell auf das gesamte Gebäude aus", berichtete ein Feuerwehrmann gegenüber LVZ-Online. Die Löscharbeiten gestalteten sich wegen des starken Windes durch Sturmtief "Elon" schwierig. Aufgrund von Problemen mit der Wasserversorgung musste zudem aus dem rund 300 Meter entfernten Mühlgraben Löschwasser zum Brandstelle gepumpt werden.


Bislang keine Hinweise auf Brandstiftung

Verletzt wurde durch das Feuer niemand. Hinweise auf Brandstiftung gibt es laut Polizei bislang nicht. „Die Ermittlungen zur Ursache laufen", so Dressler. Durch den starken Funkenflug mussten in der Nacht umliegende Gebäude von der Feuerwehr gekühlt werden, eine Evakuierung war aber nicht notwendig. Akute Gefahr für Anwohner bestand laut Polizei nicht. Insgesamt war mehr als ein dutzend Feuerwehrfahrzeuge im Einsatz. Die Löscharbeiten dauerten auch am Samstagvormittag noch an. „Es werden weiter Glutnester kontrolliert", so der Polizeisprecher.

Die genaue Höhe des entstandenen Schadens ist bislang noch unklar. Sie dürfte sich aber im siebenstelligen Bereich bewegen, so der Polizeisprecher. Pfarrerin Barbara Hüneburg war ebenso wie viele Einwohner des Dorfes am Morgen geschockt und zeitweise den Tränen nahe. Am Sonntag hätte der nächste Gottesdienst in der kleinen Dorfkirche stattfinden sollen. Rund 50 Tellschützer sind Mitglied in der Geemeinde. Das Gotteshaus ist das Schuckstück und Wahrzeichen des Ortes.

Alte Glocken und seltene Rokoko-Ausmalungen Opfer der Flammen

Der Turm der heute evangelisch-lutherischen Kirche stammt aus dem Jahr 1520, die älteste Glocke bereits aus dem Jahr 1400. Das Gotteshaus selbst war zuletzt von 1993 bis 1997 komplett saniert worden. Wie es auf der Homepage der Kirchgemeinde heißt, wurden unter anderem der Turm und das Dach des Kirchenschiffes denkmalgerecht erneuert und auch der Innenbereich mit Altar, Emporen, Bänken und Orgel restauriert.

Wie es nun weitergeht mit der Gemeinde, steht völlig in den Sternen. Die Einwohner hoffen auf Spendenbereitschaft, um die Kirche wieder aufbauen zu können. Die drei Bronze-Glocken der Kirche waren einige der wenigen in der Region, die nicht im Ersten Weltkrieg eingeschmolzen wurden. Durch die Flammen gingen nach Hüneburgs Angaben auch seltene Original-Rokoko-Ausmalungen verloren. Der entstandene Schaden sei daher beinahe unschätzbar.

Die Freiwillige Feuerwehr und der Kultur- und Heimatverein Rüssen-Kleinstorkwitz ...


... laden für Sonntag zum 10. Weihnachtsbaumverbrennen vor das Gerätehaus ein. Ab 10 Uhr sammeln die Kameraden die abgeschmückten Bäume an den Grundstücken ein, um 14.30 Uhr wird der Stapel angezündet. Fürs leibliche Wohl der Besucher sei gesorgt, teilten die Veranstalter mit.

Offener CDU-Stammtisch mit Steinbach und Ehme


Zwenkau. Unter dem Motto "25 Jahre deutsche Wiedervereinigung" findet am Mittwoch (7.1.) der offene Stammtisch des CDU-Ortsverbandes Zwenkau in der Germania-Klause im Pulvermühlenweg statt. Als Gäste werden der ehemalige Präsident der Landesdirektion Leipzig, Walter-Christian Steinbach, und Alt-Bürgermeister Herbert Ehme (beide CDU) erwartet. Beide wollen von ihren Erlebnissen und den Erfahrungen aus der Zeit des Umbruchs und politischen Neuanfangs berichten. Los geht es um 19 Uhr. Interessierte Bürger sind willkommen.

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Tillich gibt am 9. Mai den Zwenkauer See frei


Zwenkau. Gut zwei Monate vor der geplanten Freigabe des Zwenkauer Sees lichtet sich der organisatorische Nebel um das lang ersehnte Ereignis. Wie Bürgermeister Holger Schulz (CDU) erklärte, werde die formelle Freigabe am Samstag, den 9. Mai durch den sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (CDU) vollzogen. Am Sonntag, den 10. Mai, findet dann das angekündigte Hafenfest für alle statt. Die Sächsische Seebad Zwenkau bereitet, unterstützt von der Stadtverwaltung, zahlreichen Vereinen und Privatanbietern, derzeit das Programm mit vielen Aktionen auf und am Wasser vor.

LVZ v. 2.3.15

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Verfügung geht in die Anhörung - Schiffbarmachung der Tagebauseen läuft


Markkleeberg/Zwenkau/Leipzig. Das Verfahren für die Schiffbarmachung der Tagebauseen kommt offenbar in die Endrunde. Auf Anfrage zum Störmthaler See teilte die Landesdirektion jetzt mit, dass der Entwurf "für die Allgemeinverfügung zur Feststellung der Fertigstellung für die Schifffahrt gemäß Paragraf 17 Sächsisches Wassergesetz" bereits intern fertiggestellt sei.

Dieser Entwurf der Allgemeinverfügung werde den davon betroffenen Stellen in Kürze zur formellen Anhörung zugesandt, so eine Sprecherin der Landesbehörde. Das sei ein bei Verwaltungsakten übliches Vorgehen. Das Verfahren zum Zwenkauer See verlaufe analog, der Sachstand sei der gleiche, hieß es.
Der Anhörung folgt ein letztes Einarbeiten eventuell bis dahin übersehener Einwände, bevor die Verfügung dann erlassen werden kann und Rechtskraft entwickelt.
Die Allgemeinverfügung setzte das Vorhandensein einer Austonnung voraus. Andernfalls sei die Ausübung der Schifffahrt nicht zulässig, so die Landesdirektion. Gleichzeitig werde daher auf der Basis der bisherigen Entwurfs-Karte auch die erforderliche Austonnung vorbereitet.
Im Falle des Störmthaler Sees sind alle diese Schritte bereits erfolgt, auch die Austonnung vom Kreis genehmigt und ausgeschrieben.
Für den Zwenkauer See ist gestern die Ausschreibung der Betonnung vom Zweckverband Neue Harth veröffentlicht worden. Insgesamt seien 71 Tonnen vorgesehen, hieß es. Der See soll - wie berichtet - am 10. Mai feierlich eröffnet werden. -tv

Zwenkauer See: Weiter Diskussionsbedarf zu Motorbooten


Zwenkau. Der Übergabetermin 10. Mai für den Zwenkauer See ist fix. Das hat die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland gestern in der Landesdirektion bestätigt. Holger Schulz verkündete als Vorsitzender des Zweckverbandes Neue Harth die nächsten Meilensteine.

Der Erste sei ein Weihnachtsgeschenk für den Hochwasserschutz Leipzigs. "Nächsten Dienstag wird das Auslaufbauwerk bei Hartmannsdorf in Betrieb gehen." Ende Februar werde dann mit dem Abschluss der Baumrodungen durch den Tagebausanierer LMBV die nächste Hürde genommen. Gearbeitet werde aktuell auch am Beschreibungsverfahren für die Austonnung von naturschutzrechtlichen Sperrbereichen. Diese waren im Abschlussbetriebsplan für den Tagebau festgelegt worden. Das Problem: Es gibt noch keine Regelung, wer die Tonnen zahlt. Interimsmäßig soll die Finanzierung über Paragraf-4-Mittel laufen, die Kommune, wie am Störmthaler See, in Vorkasse gehen. "Hier muss eine andere Lösung gefunden werden. Wir brauchen einen vernünftigen Rechtsrahmen", betonte der Sprecher der Steuerungsgruppe, Gerhard Gey. Im neuen Jahr werde es dazu ein Gespräch mit Wirtschaftsminister Martin Dulig (SPD) geben, spätestens im Februar müsse Klarheit herrschen. Schulz kündigte an, dass er mit Großpösna eine gemeinsame Ausschreibung für die Tonnen plane.
Mitte April soll die MS "Santa Barbara" erstmals im Zwenkauer Hafen anlegen, ab Mai das Passagierschiff zwischen Hafen und dem neuen Belantis-Anleger am Nordufer pendeln. "Das Achterdeck der Santa Barbara wird von der Reederei Zwenkau über den Winter umgebaut, so dass künftig Fahrräder mitgenommen werden können", sagte Schulz. Langfristig werde die Reederei ein zweites Passagierschiff anschaffen.
Wie das Nordufer weiterentwickelt werden kann, werde im Februar mit dem fortgeschriebenen Masterplan auf der Beach & Boat vorgestellt, verriet Schulz. Stolz verkündete er auch, dass die Wassersportmesse Partner des Zwenkauer Sees sei, dass Anbieter neue Wassersportprodukte künftig dort testen werden. Diskussionsbedarf gibt es zur See-Nutzung. Während Schulz davon ausgeht, dass Motorboote zugelassen werden, erinnerte Gey, dass die Elektromobilität im Neuseenland Vorrang erhalten soll. "Die Interessen liegen weit auseinander, wir müssen einen Konsens finden. Und zwar schnell. Bis 10. Mai muss die Schiffbarkeitserklärung stehen und damit die Nutzung festgeschrieben sein", so Gey. Ulrike Witt

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Wasserstandsmeldung See #Zwenkau Stand 2.2.15 = 111,84 m ü.NHN. Es fehlen noch 1,16 m. #LMBV macht hin - ohne weiteres Flutungswasser aus der Elster ist das bis Mai nicht mehr zu schaffen ! Rechnerisch müßten 0,448 cm Wasser pro Tag mehr eingeleitet werden. Bei der derzeitigen Flutungsmenge wäre der See erst Mitte Juni betriebsbereit.

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Holzungsarbeiten im Zwenkauer See laufen planmäßig


Pontoneinheiten mit Bagger fällen Gehölze und Bäume im südöstlichen Wasser- und Uferbereich
Zwenkau. In Vorbereitung auf die künftige Nutzung des Zwenkauer See erfolgen noch bis Ende März 2015 im Auftrag der LMBV Holzungsarbeiten im Wasser- und Uferbereich des Gewässers auf einer Fläche von 215 Hektar. Diese umfassen das Entfernen und Entsorgen von Wildanflug von Jungbäumen und Sträuchern (Aspe, Birke, Weide, Sanddorn, etc.) auf einer Wasserhöhe von 110,5 m NHN, das heißt bis zwei Meter unter der künftigen Wasseroberfläche. Dazu sind folgende Geräte im Wasser im Einsatz: eine Pontoneinheit mit Bagger Typ Mecalac, zwei Beiboote Typ 5,5 von der Fa. Arnold Ritscher mit einer Leistung von 73 PS und eine Pontoneinheit für den Holztransport.

Die wasserrechtliche Erlaubnis für die Nutzung des Zwenkauer Sees mit Wasserfahrzeugen zur Durchführung von Holzungsarbeiten liegt seit April 2014 vor. Nachdem die erforderlichen Nachweise von Sachverständigen über die ausreichende Stabilität und die abschließende Beurteilung über einen sicheren Einsatz der schwimmenden Geräte vorlagen, wurde Ende 2014 der Einsatz dieser Geräte von der Landesdirektion Sachsen als zuständige Schifffahrtsbehörde genehmigt. Für eine weitere Geräteeinheit liegt der Antrag für den Einsatz auf dem Gewässer bei der Schifffahrtsbehörde vor.

Eine Pontoneinheit mit Bagger wird gegenwärtig im südöstlichen Bereich des Zwenkauer See zur Holzung größerer Bäume genutzt. Das gefällte Holz wird auf dem Ponton zwischengelagert und im Uferbereich mittels Langstielbagger entladen. Ein Amphibienbagger namens Big Float beseitigt im Uferbereich den flächigen Gehölzbestand. Mit einer zweiten Pontoneinheit soll der Gehölzbestand „gemäht" werden. Diese ist mit GPS ausgestattet und fährt anhand der vorgegebenen Daten die zu holzende Fläche ab. Eine weitere Reserveeinheit soll ab Anfang Februar 2015 vorgehalten werden.

Die Holzungsmaßnahme hatte im September 2014 zunächst auf der Landseite auf einer Fläche von 180 Hektar begonnen. Diese Arbeiten sind bereits abgeschlossen. Ausführende Firma ist Gewässer- und Tiefbau Krumpholz aus Ringleben. Begleitet wird die gesamte Maßnahme durch eine ökologische Bauüberwachung. Die Kosten belaufen sich auf rund 800.000 Euro und werden über die Grundsanierung des Verwaltungsabkommens zur Braunkohlesanierung finanziert.

Pressemitteilung LMBV 23.01.2015

Was sollen wir nur mit so dummen und igoranten Menschen machen ???


Auf der Zwenkauer Stadtseite haben wir ein Schadenformular, wo die Bürger einen vollen oder kaputten Papierkorb, Schlaglöcher oder kaputte Strassenlampen mitteilen können.
Diese Mitteilung kam nach dem Brand der Tellschützer Kirche (IP-Adresse hier anonymisiert):


Here is the information submitted to www.zwenkau.de/form/schaden.php from 85.181.xxx.xx on Sunday, January 11th, 2015 at 10:51 am.
------------------------
Datum: Datum
Schadensort: Schadensort

Name: LEGIDA

Telefon: Ihre Telefonnummer

E-Mail: Ihre E-Mail-Adresse

Bemerkungen: Stadtkirche abgebrannt! Aber es gibt keine Islamisierung!

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SPD-Fraktion beantragt Verschiebung der Investition in Vereinssportstätte Zwenkauer See


Brauchen wir jetzt wirklich noch nicht. Das Ding können wir später bauen, findet die Leipziger SPD-Fraktion und beantragt zum Doppelhaushalt 2015/2016 die Verschiebung des Baus einer Vereinssportstätte am Zwenkauer See. Man hätte es ja beinah vergessen: Leipzig besitzt tatsächlich Stücke von drei großen Badeseen - dem Kulkwitzer, dem Cospudener und dem Zwenkauer.